Bundesnetzschneckenpostagentur (BNetzSchnepA)

Heute kommt frohe Kunde von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Obernetzwart Matthias Kurth hat durchgreifen lassen gegen die Gewinnversprech-Neppnummer-Rückruf-Avatare "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz".

Gehen wir die Behördenprosa mal durch:

"Zum Schutz der Verbraucher vor Telefonanrufen mit angeblichen Gewinnversprechen hat die Bundesnetzagentur auch auf die jüngsten Spam Wellen umgehend reagiert. Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden über unverlangte Telefonanrufe mit Gewinnversprechen hat sie die entsprechenden Rufnummern abschalten lassen."

"Bereits kurz nach Eingang der ersten Verbraucherbeschwerden…" Soso. Heute ist der 25. Februar. Auf unserer Privatleitung ging ein "von-Haber"scher Lockruf am 26. Januar ein, also fast vor einem Monat. Am selben Tag ging unsere Beschwerde zur Post.  Am 10. Februar – vor mehr als zwei Wochen – bestätigte die Agentur den Eingang. Wir dürften aber kaum die in der Presseinfo genannten ersten Verbraucher gewesen sein, die sich beschwert haben.

"Seit Anfang des Jahres werden Verbraucher bundesweit mit Telefonanrufen belästigt, in deren Verlauf die Angerufenen im Rahmen einer Bandansage aufgefordert werden, unterschiedliche, hochpreisige (0)900er Rufnummern zurückzurufen, um ihren Gewinn zu erhalten. Der Gewinn sollte aus einem BMW-Coupé inkl. Spritgeld und Versicherung oder 30.000 Euro in bar bestehen."

Da ist die Agentur falsch informiert. Belästigt wurden sie schon früher. Blogger Jens Kochsiek hatte am 14. Dezember 2009 über einen solchen Vorfall berichtet. Das ist jetzt 73 Tage her. Laut einem Blog-Kommentar hatte ein anderer User schon in der Vorwoche das gleiche Erlebnis gehabt. Macht gut elf Wochen. Aber angesichts der Reaktionszeit auf unseren Brief (man muss die Beschwerde-PDFormulare ausdrucken und per Schneckenpost an die Agentur expedieren) ist natürlich gut nachvollziehbar, dass Beschwerden von Mitte Dezember erst Anfang des neuen Jahres aus dem behördlich abzutragenden Postberg auftauchten.

Und was haben die Leute hinter den Avataren zu beförchten für das "Gewinnverbrechen"? Offenbar nüschte.

"Gleichzeitig hat sie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote für solche Rufnummern angeordnet, die im Rahmen der Gewinnversprechen bereits beworben worden waren. Diese gelten regelmäßig ab dem ersten, der Bundesnetzagentur gemeldeten Tatzeitpunkt."

Tja: Schnell reagieren hieße, diese Verbote auszusprechen, bevor die Täter das erste Inkasso getätert, äh, getätigt haben. Aber ist das wirklich so? Immerhin: Ganz so langsam wie die Pressestelle waren die Abschaltungsbeamten zwar nicht – die ersten Nummern wurden bereits Anfang Februar abgeklemmt – aber die Täter dürften schon ein paar Schafe ins Trockene bugsiert haben, bevor die Order griff. Schlimmstenfalls verlieren die Typen also einen Teil ihres Umsatzes. Eine Strafe sieht anders aus.

"Die Anrufe erfolgten ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung. Sie stellen damit regelmäßig einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und sind rechtswidrig."

Dieses Gesetz schützt – darum der Name – nicht Verbraucher, sondern Wettbewerber.

"Zudem fehlte die nach dem Telekommunikationsgesetz geforderte Angabe des vom Endnutzer zu zahlenden Preises der beworbenen (0)900er Rufnummer. Schließlich erfolgten die Werbeanrufe entgegen der gesetzlichen Vorschriften mit unterdrückter Rufnummer."

Und? Wird dafür etwa ein Bußgeld fällig? Geldstrafe? Knast? Kein Wort dazu. Tatsächlich kann man die Täter nur packen, weil sie die Nummer unterdrückt haben. Dafür sind in diesem Gewerbe Werbungskosten Geldbußen von höchstenfalls 10.000 Euro einzukalkulieren.

Bußgelder wegen verbotener Rufnummernunterdrückung
Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In diesem Zusammenhang wurden Fälle mit Bußgeldern geahndet, in denen die Rufnummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen. Die Falschanzeige verschleiert ebenso wie die Nichtanzeige der Rufnummer die Identität des Anrufenden. Bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.

Das höhere Bußgeld für Cold-Calls greift nicht, wenn kein Mensch, sondern eine Maschine anruft.

Kein Bußgeldtatbestand bei telefonischen Bandansagen
In Fällen von sog. Ping-Anrufen und telefonischen Bandansagen kann das Bußgeld von 50.000 Euro bei unerlaubter Telefonwerbung auch nach der neuen Gesetzeslage nicht verhängt werden.

Was sind das für Gesetze, die einer Aufsichtsbehörde keine Waffen geben?

"Die Bundesnetzagentur schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zur Verhinderung von Rufnummernmissbrauch weiterhin konsequent aus. Belästigungen von Verbrauchern durch unseriöse Telefonanrufe mit vermeintlichen Gewinnversprechen nehmen wir nicht hin", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur…

…und wedelte vehement mit dem Wattebäuschchen…

"Das verhängte Rechnungslegungsverbot bedeutet, dass Anrufe auf die genutzten (0)900er Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden. Durch diese Maßnahmen der Bundesnetzagentur ist der Verbraucher vor unberechtigten Geldforderungen geschützt", erläuterte Kurth.

Muss man erwähnen, dass der Mann Jurist ist?

"Wenn die Verbindungsentgelte dennoch in Rechnung gestellt werden oder der Verbraucher die in Rechnung gestellten Entgelte bereits bezahlt hat, greifen beide Verbote jedoch nicht unmittelbar. In diesen Fällen sollte er ggf. mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern."

Versuchen, zu fordern. Mit Hilfe eines Rechtsanwalts. Danke für die Unterstützung, lieber Rechtsstaat. Feiner Vebraucherschutz. Wunderbare Schutz-Behauptung eines gebisslosen Amtstigers.

"Für die aktuellen Gewinnanrufe sind zwei Unternehmen verantwortlich, die ihren Firmensitz in Birmingham, Großbritannien, haben. Für das Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen diese Art des Rufnummern-Spams ist dies unerheblich, da sich die behördlichen Maßnahmen vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber bzw. die Rechnungsersteller richten. Alle beanstandeten Rufnummern waren bei denselben Netzbetreibern geschaltet."

Warum nennt die Netzagentur in der Pressemeldung keine Namen? Die sind nicht geheim. Man kann sie sogar auf der Website der BNetzA finden.

Eine der beiden Firmen nennt sich Mitchell Care Systems Ltd., die andere Y2M Media Ltd. Directors sind Stefan bzw. Patrizia Eisenberg aus Schwalmtal. In unterrichteten Kreisen sind diese Herrschaften keine Unbekannten (siehe Linkliste unten).

Interessant ist auch, dass eine Telefongesellschaft mit Sitz knapp jenseits der Schweizer Grenze (nämlich in Kreuzlingen bei Konstanz) die Nummern geschaltet hat, gegen deren in Rüsselsheim ansässigen Geschäftsführer angeblich ermittelt wird – sofern Boocompany da die richtigen Namen zusammenbringt.

http://www.antispam.de/forum/showthread.php?t=27306&page=2

http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/7978527?sp=161

http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?f=34&t=3940

http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?f=34&t=3940&start=15

http://www.prima-verkaufen.de/stellenmarkt.sonstiges.976875128.htm

http://www.fast-alles.net/kleinanzeige-SMSCallChatter-253004.html

http://www.info-serve.de/kleinanzeigen/unsere-anzeigenmaerkte/anzeigenmarkt-2.html?func=kontakt&Pname=pool_31&markt_uid=10005&anz_uid=194939

http://web.researcha.com/iccquery/search/?firstname=Patrizia&lastname=Eisenberg&did=&companyname=Y2M+MEDIA+LIMITED

http://www.vz11.de/kleinanzeigenliste/gesuche/0/Flirt-,+Erotikline

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