Ich sage es nicht gerne, aber es gibt bösartige und intrigante Journalisten, die lieber anderen die Worte im Mund verdrehen, statt ordentlich zu recherchieren und sachlich darüber zu schreiben. Wenn sie besonders bösartig sind, nutzen sie ihre eigene verzerrte Darstellung der Realität als Begründung, Kollegen aufzufordern, aus dem Berufsverband auszutreten, den sie selbst nach erfolglosen Versuchen, andere Ehrenamtliche per Online-Mobbing zu demotivieren, verlassen haben.
Ein Zeitgenosse dieses Schlages verbreitet seit längerer Zeit bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Mär, der DJV im Allgemeinen sowie der DJV-Bundesvorsitzende und ich im Besonderen seien für eine „Teil-Enteignung“ der Journalisten zugunsten der Verleger. Diese Behauptung steht im Kontext der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) in deutsches Recht. Neuester Aufhänger für den Kollegen, der gerne seine eigenen Tweets retweetet, ist die Stellungnahme des DJV zum Entwurf des Bundesjustizministeriums. Darin heißt es, die gemäß Artikel 16 wieder einzuführende Beteiligung der Verleger an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften aus der Gesetzlichen Vergütung sei unter Journalistinnen und Journalisten nicht unumstritten, da „die Urheber“ etwas abgeben müssten.
Diese Formulierung in dem für kundige Mitarbeiter des BMJV geschriebenen Papier ist insofern etwas unglücklich, als der bestimmte Artikel hätte gestrichen werden sollen. Urheber werden etwas abgeben müssen, aber nicht DIE Urheber. Beispielsweise sind Rundfunkmitarbeiter – und um einen solchen handelt es sich bei dem eifernden Twitterer – nicht betroffen. Sendeanstalten wie sein Stammkunde, der Deutschlandfunk, sind keine Verleger (weder im richtigen Leben noch im Sinne des Gesetzes). Wenn sich also ein Radiojournalist in Szene setzt als Opfer einer (Teil-)Enteignung, lügt er.
Woher kommt überhaupt das Gerede von der Enteignung? Und was hat das mit dem DJV zu tun? Zunächst Letzteres: Der besagte Kollege wurde nach seinem pompös verkündeten Austritt aus dem DJV bei den Kollegen von ver.di gesichtet. Dabei vertreten die Autorengewerkschaften in ver.di die gleiche Position wie der DJV. Dass der Mann immer nur gegen den DJV schießt, hat lediglich etwas mit seinen persönlichen Animositäten zu tun. „Klarstellung zur Verlegerbeteiligung bei der VG Wort“ weiterlesen