Congstar ist, wie vielleicht nicht jeder weiß, ein Ableger der Deutschen Telekom, die ja mit dem Schutz von Verbindungsdaten schon das eine oder andere Problem hatte. Die Tochter will sich wohl nichts vorwerfen lassen. Oder gilt inzwischen ein eigenes Datenschutzrecht für telekomische Bundespost-Erben, eine Lex telekom?
Wie ich darauf komme? Ich nutze eine Prepaid-Karte dieses Unternehmens für mobile Datenverbindungen – und stellte jetzt fest, dass das Guthaben überraschend niedrig ist. Was macht man in so einem Fall? Man schaut mal schnell im Internet nach, was da so alles abgerechnet worden ist. Jedenfalls geht das beim Konkurrenten Simyo so; der zeigt mir bereits an, was gestern war. Das ist praktisch, wenn das Handy mal verschwunden ist: Man bekommt schnell eine Ahnung, ob man es nur verlegt hat oder ob es gestohlen wurde.
Die letzte Verbindung, die Congstar anzeigt, ist aber schon vier Wochen alt. Wie bitte?
Tja, wer hätte das gedacht: Die Burschen schützen meine Daten – vor mir:
Wie kann ich meinen Einzelverbindungsnachweis (EVN) einsehen?
Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung des Einzelverbindungsnachweises für den laufenden Monat, aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht möglich ist.
Merke: Bis zum Monatsende stehen meine vorratsgespeicherten Daten exklusiv eventuellen Bedarfsträgern in den Sicherheitsbehörden zur Verfügung, erst dann darf ich sie sehen.
Und dann werde ich wieder einmal Daten sehen, die nur verwirren: Jede Datenverbindung taucht doppelt auf, einmal mit 0,00 €, einmal mit einem höheren Betrag. Nachvollziehbar sind die Beträge nicht, denn im Feld "Dauer/KB" wird die Dauer der Online-Verbindung in Minuten angegeben. Ich nutze aber einen Tarif, bei dem nach Datenmenge abgerechnet wird. Einfach genial. Genial daneben.
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