Mutmaßliche Nachrichtenredakteure

Nachrichtensendungen im Radio und Fernsehen, aber auch Zeitungsberichte sind für mich zur Zeit schwer erträglich. Es sind nicht nur die grauenvollen Inhalte der Nachrichtenbeiträge, es ist auch der erschreckend unsensible, unpräzise, inkompetente Umgang mit der Sprache.

Der ZDF-Kollege Mitri Sirin, Redakteur im Studio bei heute, ist nur einer von vielen. Dass ich ihn exemplarisch herausgreife, kommt allein daher, dass mir bei seiner gestrigen Sendung etwas besonders drastisch auffiel, das beileibe nicht nur er praktiziert: Formulierungen, die mich fast zu Mutmaßungen darüber treiben, ob der russische Botschafter in Berlin vielleicht heimlich einen Sitz im Fernsehrat erhalten hat. Allerdings müsste dann auch die Süddeutsche Zeitung bedroht worden sein, denn meine Tageszeitung drückt sich sehr ähnlich aus wie „heute“.

Es ging in Sirins Anmoderation und im Bericht von Katrin Eigendorf um die Greueltaten in Butscha. Bekanntlich waren dort die Leichen gefesselter und gefolterter Zivilisten aufgefunden worden. Um passende Worte für die Taten zu finden, muss ein Moderator oder eine Korrespondentin kein zweites juristisches Staatsexamen abgelegt haben. Man kann vielleicht noch darüber streiten, ob die spitzfingerige Distanzierung „sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten“ nur ein tollpatschiges Zugeständnis an die vielen unbelehrbaren Putin-Apologeten im Lande ist, die das deutsche Gebührenfernsehen eh hassen.Zwei Begriffe, die ich gestern wiederholt hören und heute noch mal lesen musste, haben aber mit einer auch nur ansatzweise adäquaten Wortwahl nichts zu tun: „mutmaßlich“ und „hingerichtet“. Sie müssen in den Ohren von Angehörigen der Opfer wie Hohn klingen.

Minimale Grundkenntnisse des Völkerrechts und des Strafrechts genügen vollkommen, um zu begreifen, dass diese Erschießungen in keiner Weise vergleichbar sind mit gewöhnlichen Tötungsdelikten, für die Tatverdächtige vor deutschen Strafgerichten wegen Mordes angeklagt werden. Im letzteren Fall schützt das ehrenwerte Rechtsinstitut der Unschuldsvermutung das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten. Nur das Gericht, das die Tat strafrechtlich würdigt, darf ihn schuldig sprechen, nicht aber wir Journalisten. Dies wäre eine Vorverurteilung, die gegen den Pressekodex verstoßen würde. Das ist der Grund, weshalb wir den wegen Mordes Angeklagten selbst dann nur als „mutmaßlichen Mörder“ bezeichnen, wenn an seiner Täterschaft kein Zweifel besteht, aber lediglich der Staatsanwalt die Tat bereits als Mord eingestuft hat und noch die Möglichkeit besteht, dass das Gericht zum Schluss kommt, es handle sich um einen Totschlag oder gar eine Nothilfe- oder Notwehrhandlung (außergesetzlicher Notstand mit strafbefreiender Wirkung). Die Mutmaßung besteht darin, dass wir vermuten, der Staatsanwalt habe Recht und werde das Gericht von seiner Einschätzung der Sachbeweise, Indizien und Zeugenaussagen überzeugen können.

Ein gezielter Schuss in den Hinterkopf ist ein Mord. Daran gibt es nichts zu deuteln.

Bei den Morden von Butscha gibt es keinen Anlass, Mutmaßungen anzustellen. Wer mutmaßt, bewegt sich im Reich der Spekulation, stellt vage Hypothesen auf. Es ist der größtmögliche semantische Bogen, den man um eine klare Aussage machen kann. Wer Max Frischs Roman „Mein Name sei Gantenbein“ kennt, weiß, dass Mutmaßungen gerne mal aus der Luft gegriffen werden:

Kein Reporter oder Ankläger kennt bisher konkrete Tatverdächtige, deshalb ist auch kein Mensch vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Und die Taten sprechen für sich. Wer wehrlose Opfer brutal quält und schließlich tötet, begeht unzweifelhaft Mordtaten. Offen ist zwar, wer die Mörder waren, aber als Verdächtige kommen nach Lage der Dinge nur die russischen Invasoren in Betracht. Hier kommt noch das Völkerrecht ins Spiel: Russland hatte der Ukraine nicht einmal formell den Krieg erklärt, sondern war einfach einmarschiert. Insofern ist der bei meinen KollegInnen so beliebte Begriff „mutmaßliche Kriegsverbrechen“ völlig absurd: Die winkeladvokatische Unterscheidung zwischen bei einer offiziellen kriegerischen Auseinandersetzung scheinbar hinzunehmenden „zivilen Kollateralschäden“ und dem Exzess, der die Grenze zum Kriegsverbrechen überschreitet, ist hier gar nicht nötig. Im Gegenteil ist nicht nur jede einzelne Tötung von Zivilpersonen als Kriegsverbrechen anzusehen, es lässt sich sogar postulieren, dass die Tötung bewaffneter Verteidiger diesen Tatbestand erfüllt, weil Putins gesamte „Spezialoperation“ von A bis Z ein verbrecherischer Krieg ist.

„Hinrichten“ ist das Exekutieren eines Todesurteils

Der Gipfel an sprachlicher Peinlichkeit ist allerdings die Bezeichnung der Morde an wehrlosen ukrainischen Männern, Frauen und Kindern als „Hinrichtungen“. Eine Hinrichtung ist eine von Vertretern einer Staatsmacht exekutierte Strafhandlung. Voraussetzung für das Vorliegen einer Hinrichtung ist entweder ein Gerichtsurteil (in einem Staat, dessen Strafrecht für bestimmte Verbrechen überhaupt die Todesstrafe vorsieht) oder (unter den Bedingungen des Kriegsrechts) eine standrechtliche Anordnung – etwa wenn ein Kommandeur zur Abschreckung der anderen Soldaten Deserteure abknallen lässt. Nun ist es aber so, dass die Getöteten nicht nur unschuldig und wehrlos waren. Selbst wenn sich unter ihnen Straftäter befunden hätten, wäre eine Hinrichtung nicht möglich gewesen: Die Todesstrafe wurde in der Ukraine 1999 endgültig abgeschafft – und sogar in der Russischen Föderation seit 1996 nicht mehr vollstreckt, weil das Land im Europarat bleiben wollte, für dessen Mitglieder Folter und Todesstrafe tabu sind.

Somit ist das korrekte Wort für das, was deutsche Journalist:innen „hingerichtet“ nennen, „ermordet“ – und zwar unstreitig auch nach russischem Recht. Skandalös an der sprachlichen Entgleisung ist, dass man den Opfern der Erschießungen ungewollt und unterschwellig eine Mitverantwortung an ihrem eigenen Tod zuschiebt, während man die Täter zumindest teilweise legitimiert. Mit dem Wort „hingerichtet“ mögen Hörer, Zuschauer und Leser eine noch so martialische, unfaire, grausame, unmenschliche Strafe verbinden, aber es ist und bleibt ein Synonym für eine Bestrafung. Dem Opfer wird also nicht nur sein Leben genommen, sondern durch unbedachten Umgang von Journalisten mit der Sprache postum auch noch seine Unschuld und seine Würde.

Deshalb werde ich Journalist:innen, die in diesem Kontext von bei mutmaßlichen Kriegsverbrechen hingerichteten Ukrainer:innen sprechen, bis auf weiteres nur noch als „mutmaßliche Kolleg:innen“ titulieren. Es ist reine Spekulation, dass sie den gleichen Beruf gelernt haben wie ich.

P.S. vom 6.5.2022: Es gab auch keine „mutmaßliche Bombardierung des Theaters von Mariupol“ durch Russland, wie ich es im Radio hörte. Das sollte man festhalten in einer Zeit, in der selbstgerechte Befürworter einer geradezu obszönen Appeasement-Politik sich das Mäntelchen des Pazifismus umhängen. Dass deren Haltung weniger dem Frieden dient als dem Angreifer, ist nämlich auch keine Mutmaßung mehr, sondern evident. Putin und seine Militärs denken und agieren wie Terroristen, ja sie sind Terroristen.  

Sie sind der oder die 1437. Leser/in dieses Beitrags.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert