PC-Discounter gegen VG Wort

Nein, man muss die Computermarken One (Brunen IT) und Hyrican wirklich nicht kennen. Es mag Zufall sein, dass es zwei Fabrikate sind, deren Vorstellungen von Qualität und Service mit meinen nicht in Deckung zu bringen sind (aber das sind ein bis zwei andere Geschichten). Dass ich die Existenz dieser Anbieter zur Kenntnis nehmen muss, hängt vor allem damit zusammen, dass sie mit ein paar anderen Unternehmen einen neuen Branchenverband gegründet haben, weil sie nicht einsehen, dass sie den Verwertungsgesellschaften 13,65 Euro Urheberabgabe pro PC bezahlen sollen.

Die Billigheimer hatten Ende 2009 den nun wirklich nicht als urheberfreundlich verschrieenen BITKOM in seiner Eigenschaft als Verhandlungspartner für die Verwertungsgesellschaften gesprengt. Um trotz der Verweigerungshaltung jener Fraktion in den BITKOM-Gremien endlich einen Gesamtvertrag mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) schließen zu können, gründeten die einsichtigen BITKOM-Mitglieder den Bundesverband Computerhersteller (BCH); Jungunternehmer Frank Brunen und Hyrican-Vorstand Michael Lehmann rebellieren seither gemeinsam mit ihren Mitstreitern unter dem Namen ZitCo (Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie) gegen die Kollegen und das Urheberrechtsgesetz.

Der ZitCo hat jetzt per Einstweiliger Verfügung erwirkt, dass die ZPÜ vorerst keinen Tarif für die PC-Abgabe veröffentlichen darf. Der noch "in Gründung" befindliche Verein der Schrauber und Kistenschieber Assemblierer und "B-Brand"-Produzenten, der den BCH als Lobbyorganisation der IT-Großindustrie verachtet betrachtet, verlangt von der ZPÜ, eine neue empirische Untersuchung zur Nutzung von PCs zu Kopierzwecken in Auftrag zu geben. Da sich dabei zweifellos herausstellen wird, dass viel urheberrechtlich geschütztes Material kopiert wird, werden sich die ZitCo-Mitglieder nicht auf Dauer um die Zahlung einer PC-Abgabe drücken können. Sie können aber den Zahlungszeitpunkt hinauszögern und den Aufwand für Juristerei und Verwaltung zu Lasten der Urheber hochtreiben. Billiger für die Verbraucher wird es nicht: Da die Kläger mit einer Niederlage im Hauptsacheverfahren rechnen müssen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Rückstellungen für Nachzahlungen an die ZPÜ zu bilden. Selbst wenn sie am Ende ein bisschen billiger davonkommen sollten, werden sie den Verbrauchern den auf einen einzelnen PC entfallenden Bagatellbetrag ganz bestimmt nicht zurückerstatten. Es geht also nicht darum, der Kundschaft Gutes zu tun, sondern den eigenen Profit zu mehren.

Immerhin kann jetzt jeder Verbraucher, der noch ein Herz für uns Urheber hat, mit seiner Kaufentscheidung klar machen, was er von solchen Spielchen hält – und einen Bogen machen um Mitglieder dieser ach so sympathischen Gesellschaft.

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