Kaum lanciert das Innenministerium in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen das Portal GovData, sind auch schon die Alphatiere des deutschen Internetwesens zur Stelle und protestieren – unter dem Applaus vieler Journalisten, die nicht einmal auf den Gedanken kommen, die Just-in-time für den Beta-Launch vorbereitete Kampagne könne auch von eigennützigen Motiven getrieben sein. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wieder unbeliebt mache: Wer die Argumentation derer, die sich als Datenfreiheitsideologen in Szene werfen, einmal gegen den Strich liest, erkennt sehr schnell, dass es bei weitem nicht allen um Bürgerrechte geht, sondern vielen schlicht ums schnöde Geschäft. Unter wohlfeiler Transparenzfolklore kommt nämlich rasch der zentrale Kritikpunkt zum Vorschein: Die Gebietskörperschaften, die Daten bereitstellen, dürfen Lizenzmodelle wählen, die den kommerziellen Missbrauch – sorry, ich wollte natürlich Gebrauch sagen! 😉 – erschweren, wenn nicht gar verhindern:
„Deshalb grenzt es an Irreführung, wenn der Begriff “Open Data” sowohl in der Fraunhofer-FOKUS-Studie als auch in den Ankündigungen des BMI hervorgehoben wird, solange es teilnehmenden datenhaltenden Stellen völlig freisteht, durch Wahl der nicht-kommerziellen Variante der Lizenz die kommerzielle Nachnutzung zu verbieten.“
Quelle: not-your-govdata.de
Um es mal ganz deutlich zu sagen: Der Staat sammelt eh schon zu viele Daten. Wenn jetzt Leute ankommen und fordern, alle auf Kosten des Steuerzahlers gesammelten Daten müssten für jedermann frei zugänglich sein, fordern sie in letzter Konsequenz nichts anderes als die endgültige Abschaffung des Datenschutzes. Da helfen auch keine Lippenbekenntnisse. Kritisch – weil kommerziell hoch attraktiv – sind hier vor allem Geodaten mitsamt den dazugehörigen sozioökonomischen Umfeldinformationen. Man kann nicht gleichzeitig gegen Scoring und Profiling sein und zugleich für bedingungslose Offenheit staatlicher Kataster eintreten. (Oder sind in dieser Excel-Tabelle rein zufällig einige Felder rot hinterlegt?) Die ersten Nutznießer, die einem halbwegs kundigen Journalisten einfallen sollten, sind die Direktmarketing-Konzerne. Die können das Lachen nicht lassen, wenn ihnen die Informationen auf dem Präsentierteller serviert werden, am besten in einem Datenformat, das zu ihrer Software passt. Die Forderung nach Maschinenlesbarkeit, sprich: komfortablen Schnittstellen, liegt bereits auf dem Tisch. Die Begehrlichkeit richtet sich auf Formate, mit denen ein Normalbürger gar nichts anfangen kann. Der braucht nicht json und xml, sondern pdf und xls. Dass es um schnöde Kohle geht, verbrämen die Kampagneros kaum. Sie sprechen unverhohlen von Wirtschaftsförderung, neuen Arbeitsplätzen und Geschäftsideen für Startups – und sie haben sogar die Chuzpe zu behaupten, neue Jobs im Datenbusiness würden entstehen, ohne dass der Staat Subventionen zahlen müsse. Die kostenlose Bereitstellung geldwerter Daten ist eine Subvention. Deshalb ist es kein Wunder, dass ein paar Superreiche wie eBay-Gründer Pierre Omidyar und die Rockefeller-Familienstiftung die clever „Open Knowledge“ getaufte, vermeintliche Grassroots-Bewegung über ihre Sunlight Foundation fördern. Das ist Seed Capital. Sie investieren in einen neuen Markt: Data Mining hinter Behördenmauern. Wo es um Daten geht, die ohne Datenschutzprobleme veröffentlicht werden können, sollen die Nutznießer zumindest dafür bezahlen. Das einzige, was es womöglich noch braucht, ist eine Klarstellung, dass für journalistische Projekte eine nicht-kommerzielle Lizenz genügt. Ansonsten liegt das Problem aber nicht darin, dass es der Staat dem Gewerbe nicht leicht genug machen würde, sondern wie wenig ernst er das Informationsfreiheitsgesetz nimmt. Solange Bürger mit astronomischen Gebührenandrohungen von der Inanspruchnahme ihrer Rechte aus dem IFG abgeschreckt werden und solange der VBI (Vertreter des Bundesinteresses) vor Gericht darum kämpft, dass der Auskunftsanspruch der Presse nach den Landespressegesetzen nicht für Bundesministerien gilt, gibt es in diesem unserem Staat wahrlich Dringenderes zu tun als der Werbeindustrie den Job zu erleichtern. ___
Fußnote: Im Impressum der Website not-your-govdata.de wird nicht nur ein kindisches Spielchen damit getrieben, dass das Bundesinnenministerium NICHT der Herausgeber oder Betreiber ist. Zum Verein „Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.“ (OKFN-D), der angeblich verantwortlich ist, wird weder der Name eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds genannt noch eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse. Statt dessen gibt es nur ein Kontaktformular. Der angebliche Sitz des Vereins, der (noch?) nicht im Telefonbuch steht, stimmt auch nicht überein mit der Anschrift des bei Denic registrierten Site-Admins Christian Heise: OKFN-D soll in der Schlesischen Straße in Berlin-Friedrichshain residieren, Heise meldete die Domain aber mit der Angabe „Oderbergerstraße“ (Prenzlauer Berg) an. Bei Denic hat der SEO-Spezialist Heise, der laut seiner schwedischen Homepage in Lüneburg seinen Doktor in Politologie machen will und in Hamburg in der Nähe des Rödingsmarkts lebt, aber auch Domains unter „Eschenbachstraße“ (Baumschulenweg) registriert. Der Multiadressenmann pflegt die Offenheit so gekonnt, dass die Suche nach ihm einer Schnitzeljagd gleichkommt. Der geheimniskrämerische OKFN-D hat gar kein Impressum. Die Domain verwaltet ein Düsseldorfer Rechtsanwalt als Treuhänder für die britische OKF mit Sitz in Cambridge. Jetzt sage keiner, das Verwirrspiel und die organisierte Verantwortungslosigkeit hätten keine Methode.
Nachtrag vom 31. März 2013: Jetzt gibt ein Impressum, kind of…
Nachtrag vom 1. April 2013: Gerade hatte ich mich darüber ausgelassen, was an Informationen und Transparenz alles immer noch fehlt, da lud jemand (am Ostersonntag) einiges hoch. Darum ist der Link, der hier vor einer halben Stunde noch stand, gekillt. Bald mehr. Ich muss mir erst mal in Ruhe anschauen, was der OKF-Verein jetzt alles offenlegt. Mal sehen, was noch alles kommt…
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Und Deine Uhr solltest Du mal stellen…
Danke für den Hinweis. Ist erledigt. 🙂
Ist journalistische Nutzung kommerzielle Nutzung, wenn sie denn auf einer kommerziellen Plattform und gegen Honorar oder Gehalt stattfindet?
Wenn ja, wär das halt schon blöd‘ mit der nicht kommerziellen Lizenz. Aber wahrscheinlich verstehe ich da mal wieder etwas falsch oder gar nicht am Ende.
Deswegen sage ich ja: Es muss klargestellt werden, dass eine publizistische Nutzung (sprich: Datenjournalismus) nicht-kommerziell im Sinne des Gesetzes ist.