Frisch aus Luxemburg:
„Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers erhoben werden. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Schuldners dieser Abgabe, durch die den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke vergütet werden soll.“
Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 80/13
Hier das juristische Original-Dokument.
Und hier die Presseinfo der VG Wort:
EuGH bestätigt Vergütungsanspruch der Urheber für Drucker und PC
München, 27.06.2013. In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass für die Vervielfältigung geschützter Werke durch Drucker oder PC eine Gerätevergütung zu entrichten ist.
In den seit 2002 eingeleiteten Klageverfahren der VG WORT gegen mehrere Hersteller, Händler und Importeure von Druckern und PC hatte der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dem Europäischen Gerichtshof im Jahre 2011 mehrere Fragen zur Klärung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht vorgelegt. „Drucker- und PC-Abgabe sind EU-Richtlinien-konform“ weiterlesen