Wie arbeiten eigentlich Anzeigenblatt-Redaktionen?

Als ich vor langer Zeit meinen Beruf erlernte, gab es ein schönes Wort für die lästige Pflicht der bürgernahen Berichterstattung über die kleinen, unspektakulären Ereignisse aus der Lebenswelt der Bürger: Leser-Blatt-Bindung. Die Abonnenten liebten ihre Zeitung auch deshalb, weil sie darin Menschen fanden, die sie kannten – und dann und wann sich selbst. Als Lokaljournalist klapperte man die Termine der Vereine oder Kirchenchöre ab, knipste ein Bild und schrieb ein paar Zeilen für ein lausiges Honorar. Dann erfanden die Verleger das kostenlose Anzeigenblatt – und damit überhaupt jemand die Werbezeitungen durchblätterte, verfrachteten sie die kleinen Fotos und Meldungen zwischen deren Inserate. Da aber die Zeitungsverleger seit der Erfindung des Internets zu bettelarmen Menschen geworden sind, die sich keine Dienstboten mehr leisten können, schickten sie eines Tages keine Reporter mehr vorbei, sondern boten den Vereinen an, die Texte doch gleich selbst zu schreiben und die Fotos selbst zu schießen. So kam immer mehr User Generated Content aufs Papier.

Dass selbst in einem Anzeigenblatt eigentlich nicht ausschließlich PR den redaktionellen Teil füllen sollte: geschenkt. Daran stirbt die Leser-Blatt-Bindung nicht, und immerhin sind dann alle Namen richtig geschrieben und stehen an der richtigen Stelle. Dennoch frage ich mich inzwischen, was die Pressebeauftragten von Vereinen, Feuerwehren oder Chören denn noch alles leisten müssen, damit die Redaktion keine Fehler hineinbringt – und sei es „nur“ bei der Person des Fotografen. In Landsberg am Lech, so meine Erfahrung, kann man zum Beispiel gar nichts auf den Namen geben, der hinter „Text:“ oder „Foto:“ steht. Hier steht zum Beispiel „FKN“. Keine Ahnung, wer das sein soll, aber er oder sie hat weder den Text geschrieben noch das Foto gemacht.ggFKN „Wie arbeiten eigentlich Anzeigenblatt-Redaktionen?“ weiterlesen

Staatsanwälte als Verfassungsfeinde

Das ist ja der Hammer! Künftig werden Pressefotografen auf Demos wohl vorsorglich verprügelt oder ihre Kameras zerstört. Sie gelten dann ja als potenzielles Auge des Gesetzes, äh, Auge der gesetzlosen Verfassungsfeinde im Staatsdienst, die sich für Juristen halten, aber weder das Grundgesetz kennen noch denken können.

Kress meldet heute:

Zeitungsverleger kritisieren Polizeieinsatz:
Razzien bei Pressefotografen „völlig inakzeptabel“

Zehn Monate nach der Attacke auf einen Polizisten bei der Blockupy-Demonstration in Frankfurt sind an diesem Mittwoch bundesweit Pressefotografen-Wohnungen durchsucht worden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ist nach eigenen Angaben auf der Suche nach Beweismaterial gegen die unbekannten Angreifer. Je eine Wohnung in Frankfurt, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sowie sechs Wohnungen in Berlin wurden durchsucht. Die betroffenen Fotografen habe man dabei als unverdächtig eingestuft, sie könnten aber eine Auseinandersetzung zwischen Demonstranten und Einsatzkräften im Bild festgehalten haben.