Kürzlich hatte ich an dieser Stelle über ein Fake-Jubiläum geschrieben, darüber, dass es vor 20 Jahren mitnichten einen Deutschen Fachjournalisten-Verband gab und heute nur eine Aktiengesellschaft, die sich erstaunlicherweise so nennen darf.
Diese Firma beruft sich ja seit jeher darauf, Rechtsnachfolgerin des Vereins zu sein, der von 1999 bis 2006 unter diesem Namen auftrat. Dies sei sie im Wege der Singularsukzession geworden, sprich: der Einzelrechtsnachfolge.
Das klingt oberflächlich betrachtet gut, bei näherem Hinsehen abenteuerlich. Erstens ist die Singularsukzession per definitionem ein Vorgang, der sich nur auf ein einziges Rechtsverhältnis bezieht; typische Fälle finden sich im Erbrecht. Wenn der alte DFJV e.V. beispielsweise drei Angestellte hatte, die danach für die DFJV AG tätig wurden, gab es drei Singularsukzessionen. Also quasi Sukzession im Plural. Der Mietvertrag für die Geschäftsstelle war dementsprechend eine weitere Singularsukzession.
Interessant wird es bei Tausenden von Vereinsmitgliedern: Wenn wir mal der Einlassung folgen, es sei überhaupt möglich, die Rechtspflichten eines Vereins gegenüber einem Mitglied 1:1 auf eine Kapitalgesellschaft zu übertragen, hätte es sich hier um Tausende Singularsukzessionen gehandelt. Wo es aber nicht einen einzelnen Vorgang gab, muss auch jeder Einzelfall getrennt betrachtet werden. Damit bricht die öffentliche Darstellung des vermeintlichen Rechtsformwandels wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Wie aber soll, bitteschön, ein Apfel – d.h. die Vereinsmitgliedschaft – per Singularsukzession überhaupt zur Birne (oder besser zum Pullover oder Wienerschnitzel oder was auch immer) – d.h. zum Kundenverhältnis – werden können? „Nachtrag zur märchenhaften Verbands-AG DFJV“ weiterlesen