Gut-, besser-, Summa-cum-Laudtenberg

Schon erstaunlich, wie viele Menschen ungeniert die akademische Arbeitsweise von Dr. cut. paste. Karl-Theodor usw. Freiherr von und zu Guttenberg bagatellisieren! Beispielhaft sei (neben Franz Josef Wagner) der tagesthemen-Kommentator Sigmund Gottlieb genannt, der vermutlich von Plagiatoren in seinem bisherigen Berufsleben verschont geblieben ist.

Des Ministers publizistische Verteidigungstruppe vertritt also den interessanten Standpunkt, für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung. Dieser Terminus stammt aus dem Strafrecht und spielt normalerweise nur bei Offizialdelikten eine Rolle: Erst wenn der Strafrichter jemanden abgeurteilt hat, darf diese Person als Täter bezeichnet werden. Niemand hat das Recht, sie „vorzuverurteilen“.

Nun fallen Urheberrechtsverstöße wie im Fall Guttenberg lediglich in die Kategorie der Antragsdelikte. Nach meinem Kenntnisstand fordern die Urheber, die sich unfreiwillig als Co-Autoren der unrühmlichen Dissertation wiederfanden, lediglich eine Entschuldigung, aber niemand hat bisher Anzeige erstattet.

Folgt man der Logik der Verharmloser, dürfte Guttenberg niemals als Plagiator bezeichnet werden, weil sich ohne Kläger kein Richter seiner annehmen wird.

Halten wir also noch einmal fest:

1. KT ist höchstpersönlich für den Inhalt der Doktorarbeit verantwortlich, da niemand anders sie für ihn hätte schreiben dürfen.

2. Es befinden sich reichlich Textpassagen darin, die nachweislich, vollkommen unzweifelhaft von anderen Autoren stammen.

3. Gerade die Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit kann per definitionem nicht schon absätzeweise in der Zeitung gestanden haben, schon gar nicht unter dem Namen einer anderen, real existierenden Person. Sinn und Zweck der Einleitung ist ja zu begründen, was den Neuheits- und Originalitätswert des Werks ausmacht. Bereits von anderen gedachte und sogar dokumentierte Gedanken als Dissertation einzureichen ist das Gleiche, als würde man eine Erfindung Dritter, die längst Stand der Technik ist, zum Patent anmelden.

3. Der Autor der Dissertation, von dem ich zu Gunsten (!) Guttenbergs annehme, dass er es selbst war, hat sogar Passagen leicht redigiert, was bei einem Zitat, dem nur aufgrund eines Versehens die Gänsefüßchen fehlen, überhaupt nicht möglich wäre. Ein Zitat ist immer wörtlich, man kann höchstens etwas Nebensächliches weglassen und durch … ersetzen, aber nie eigene Worte einfügen, und sei es nur ein „womöglich“.

4. Der Minister wurde zwar auf nicht mehr ganz so frischer Tat – indes mit rauchendem Colt – ertappt, aber er hat Geschmack bewiesen. Sein Ragout vom Axolotl ist nur mit besten Zutaten, äh, Zitaten gewürzt, denn sonst wäre am Ende der Küchenschlacht kein Summa cum laude dabei herausgesprungen, sondern angesichts der Zahl der ohne ihr Wissen involvierten Textköche ein verdorbener akademischer Brei.