Wenn Vodafone (Kabel Deutschland) einen Blackout hat

Die Telekom ist schuld. Hätte der Magenta-Konzern mir am 15. Juli verraten können, wann hier in Kaufering endlich das fürs 3. Quartal 2017 versprochene Vectoring-Netz verfügbar sein wird, hätte ich nie die Dummheit begangen, von M-net zu Vodafone Kabel Deutschland zu wechseln. Ich wäre zähneknirschend zum Möchtegern-Monopolisten zurückgekehrt. Jetzt weiß ich, dass Vodafone in punkto Ignoranz gegenüber Kunden der Telekom mindestens das Wasser reichen kann. (Voda ist slawisch für Wasser, daher wohl der Name.)

19 Stunden Blackout ohne Information für den Kunden

Gestern gegen 15 Uhr war plötzlich das Internet weg, auch das Telefon war tot. „Wenn Vodafone (Kabel Deutschland) einen Blackout hat“ weiterlesen

Zahnloser Tiger BNetzA zwickt Vodafone

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hatte sich einen heftigen Biss ins Gesäß redlich verdient. Sie kaufte Adressen und verschickte amtlich aussehende Briefe und Postkarten, versehen mit einem Fake-Stempel „Wiederholter Zustellversuch“. Solche Methoden kennt man sonst nur von Direktmarketingfirmen der untersten Kategorie. Also solchen, die Compliance und Berufsethos für „sowas von 20. Jahrhundert“ halten, dass sie sich einen stinkenden Morast drum scheren. Unter anderem wollten sie so meinem Schwiegervater (88) einen Internetzugang zusätzlich zu seinem Kabelfernsehanschluss andrehen, obwohl Triple Play in dieser Eigentumswohnanlage gar nicht verfügbar ist. Sprich: Die geben Geld dafür aus, Leute kirre zu machen, denen sie das Beworbene nicht einmal verkaufen können.

Heute kam zur diesem Vorgang eine Presseinfo der Bundesnetzagentur mit der hochtrabenden Headline…

Homann: „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin“

…und der Behauptung, die BNetzA „ahnde“ einen Wettbewerbsverstoß:

„Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Was damit gemeint ist, kann man freundlich als vorsätzliche Verbrauchertäuschung verharmlosen. Nachdem der werbliche One-shot längst abgeschossen ist, verbietet ihn die Netzagentur pro forma nachträglich. Konsequenzen: keine. Es ist ein erhobener Zeigefinger verbunden mit einem öffentlichen „du-du!“, oder ein Biss in den Popo, vor dem sich der Beißer die dritten Zähne herausgenommen hat.

Das liest sich dann wie folgt:

„Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.“

Vodafone KD braucht jetzt nur „sorry, Großes Indianerehrenwort, wir tun’s nicht wieder“ zu sagen. Die Jungs hatten das gewiss auch gar nicht vor, weil man als Direktwerber eh jedesmal etwas anders macht. Und selbst wenn, ginge ihnen ein 20.000-Euro-Knöllchen meterweit am Glutaeus Maximus vorbei.

Vielleicht sollte sich Herr Homann mal die Portokasse eines Telekommunikationsunternehmens anschauen, um eine Vorstellung von deren Größe zu bekommen. Kleiner Hinweis: Selbst wenn die Aussendung pro Kunde nur 40 Cent gekostet haben sollte, muss man bedenken, dass solche Werbung an Hunderttausende bis Millionen von Haushalten geht. Deshalb darf die Agentur gerne mal ein oder zwei Nullen an die Zwangsgeldsumme dranhängen. Und die muss auch dann fällig sein, wenn sich der Delinquent das nächste Mal auf ganz andere Art und Weise daneben benimmt.