Wer alte Leute übers Ohr haut, wer ihnen ein Abo für eine Dienstleistung andreht, die sie weder brauchen noch wollen, ist ein gewerbsmäßiger Betrüger. Wer diese Taten mittels Telefonspamming und Callcenter begeht, erhält in Deutschland jedoch extrem mildernde Umstände: Die Bundesnetzagentur hebt den Zeigefinger, schimpft ein bisschen, schützt aber die Persönlichkeitsrechte der Täter und „bestraft“ sie dadurch, dass sie die Beute nicht mehr per Inkassodienst eintreiben dürfen. In diesem Fall sitzt die Firma in Wien (mit Briefkastenadresse bei Regus Office Service in München), der Chef in Bratislava.
Das wäre ein Fall für Interpol – berufsmäßige grenzüberschreitende Kriminalität. Und die schärfste Waffe des zahnlosen Aufsichtstigers ist ein „Du, Du! … Du musst Dir eine neue Rufnummer holen“.
Hat eigentlich schon mal jemand einen der Dienstleister, die von solchen Schwindlern leben, indem sie sie mit Tarnadressen und dazu passenden Telefonnummern versorgen, erfolgreich wegen Beihilfe verklagt?