Wenn Urheber an Satzungen herumbasteln

Meine ganz speziellen Freunde von den Freischreibern verweisen in ihrem aktuellen Newsletter auf eine neue Aktivität jener geheimnisvollen Autoren-Initiative, die sich VG Info nennt. Die Suche nach der Adresse, die im Impressum steht, führt uns in die finnischen Wälder. Dort scheint eine Freischreiberin, die in der nächstgelegenen Stadt mal zur Schule ging, noch einen Wohnsitz Briefkasten zu haben.

Die Urheberschaft an dem Text, um den es geht, ist unklar, denn außer dieser einen Autorin sind keine weiteren Mitwirkenden namentlich bekannt.

Jedenfalls haben sich besagte Dame und/oder ihre möglichen Mitstreiter an der Satzung der VG Wort vergriffen – in einem wahrscheinlich gut gemeinten Akt. Leider ist es maximal das: gut gemeint. Die Personen, die sich da vorgenommen haben, die Satzung zu entrümpeln, würden das Gegenteil dessen erreichen, was ihr vorgebliches Ziel ist, nämlich die Position der Urheber zu stärken. Zu diesem Zweck würden sie gerne den „Wasserkopf“ abschaffen, dessen Teil ich bin – und zwar den Verwaltungsrat einschließlich seiner Kommissionen. Es gäbe auch keine Berufsgruppen mehr, nur noch einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung. Mit anderen Worten: Es gäbe niemanden mehr, der sich stellvertretend für die Autoren in die vertrackte juristische Materie einarbeitet und den Vorstand kontrolliert. Auf die Politik übertragen ist das so, als würde das Volk die Mitglieder der Bundesregierung direkt wählen, aber kein Parlament – und es gäbe weder Parteien noch irgendwelche Fachgremien. Die Idee ist so grotesk, dass man am Urteilsvermögen der Autorenkollegen zweifeln muss, für die unsere Kollegin aus dem Hohen Norden da stellvertretend ihren Namen hergibt, indem sie sich ins Impressum eintragen ließ.

Nun kann ich damit leben, wenn einzelne Ignoranten meiner ehrenamtlichen Arbeit keine Wertschätzung entgegenbringen. Was mich wirklich fassungslos macht, ist der Umstand, dass die Freischreiber als Verein sich dafür hergeben, dieses unüberlegte und unausgegorene Zeug auch noch bekannt zu machen, anstatt gnädig den Mantel des schamhaft-betretenen Wegschauens darüber zu werfen. Die blinde Entrümpelungswut der VG-Wort-Hasser von VG Info geht nämlich so weit, dass sie sogar den aufgrund des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) 2016 neu in die Satzung aufgenommenen § 8 ersatzlos streichen würden („Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in elektronischer Form“). Dieser Paragraf soll ja ausdrücklich die Rechte der Mitglieder stärken. Es kann doch nicht sein, dass unsere Journalistenkollegen vom Konkurrenzverein Freischreiber e.V. vorher nicht lesen, was sie da verlinken. Oder wollen sie künftig auf geregelte Mitsprache verzichten?

Hinweis: Ich habe diesen Text am 3.4.2017 in ein paar ziemlich nebensächlichen Punkten, die jemandem sehr wichtig waren, leicht bearbeitet. Ich kann ja nicht zulassen, dass jemand, der mich für den Teil eines organisatorischen Wasserkopfs hält, meinetwegen unglücklich ist. Außerdem habe ich zwei Kommentare gelöscht, die sich auf diese Punkte bezogen und jetzt nicht mehr verständlich wären.

VG Wort: Verleger-Briefe verwirren Autoren

Aus gegebenem Anlass ein paar inoffizielle Anmerkungen von mir für Autoren, die derzeit Post von ihren Verlagen mit dem Betreff Verzicht auf Rückabwicklung zu Gunsten von Verlagen erhalten:

  1. Wenn Sie auf die Rückzahlung des Verlagsanteils aus den Jahren 2012 bis 2016, der laut BGH-Urteil Ihnen zugute kommen würde, verzichten möchten, senden Sie bitte die Erklärung, die der Verlag Ihnen geschickt hat, an die VG Wort – oder tragen Sie im TOM-Portal die Karteinummer des Verlags ein. Ihre Antwort sollte auf gar keinen Fall an den Verlag geschickt werden, weil dies die Anonymität des Verfahrens unterlaufen würde. Die VG Wort behält die Information für sich, welche Autoren auf die Rückzahlung verzichten und welche nicht. Dies soll diejenigen Autoren schützen, die Anspruch auf die volle Ausschüttung erheben.
  2. Einzelne Buch- und Fachzeitschriftenverlage senden diese Briefe der Einfachheit halber allen Autoren, auch solchen, die in der fraglichen Zeit (Ausschüttungen ab 2012) gar nichts bei ihnen veröffentlicht haben. In solchen Fällen werfen Sie das Schreiben bitte einfach ins Altpapier oder stecken Sie es in den Reißwolf.
  3. Wenn Sie in den Jahren, für die zwischen 2012 und 2016 Tantiemen fällig waren, im betreffenden Verlag etwas veröffentlicht haben bzw. wenn auf einer Website, deren Texte über Metis vergütet werden, etwas von Ihnen erschienen ist, das in dieser Zeit die erforderlichen Mindestzugriffe erzielt hat, nehmen Sie sich bitte ein bisschen Zeit für die Entscheidung. Es gibt kleine Verlage, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, wenn ihre Autoren allesamt auf der Rückabwicklung bestehen (also auf das Schreiben nicht reagieren). Große Verlage wie Bertelsmann/Random House oder Holtzbrinck können das Vogel-Urteil verschmerzen; sie lösen dafür Rückstellungen auf (die die Kleinen natürlich auch gebildet haben müssten, aber…).
  4. Für die Zukunft der VG Wort als Verwertungsgesellschaft, die Rechte von Autoren und Verlagen gemeinsam wahrnimmt, ist Ihre aktuelle Entscheidung – Verzicht oder nicht für die vergangenen Jahre – von sekundärer Bedeutung. Wirklich entscheidend wird sein, was die Mitgliederversammlung am 20. Mai in München beschließt. Der Gesetzgeber hat in den Paragrafen 27 und 27a des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) geregelt, dass Verleger jetzt wieder beteiligt werden dürfen. Der Mitgliederversammlung obliegt die Entscheidung, in welcher Höhe sie in Zukunft in den Fällen nachträglich beteiligt werden, in denen der Autor sich damit einverstanden erklärt. Realistisch betrachtet werden sich Autoren- und Verlagsseite auf einen fairen Deal einigen müssen. Weder gibt es einen Weg zurück zum früheren Status quo, bei dem den Fachverlagen die Hälfte des Geldes zustand, noch lässt sich die VGG-Novelle ignorieren. Es ist ja Fakt, dass nicht nur uns, sondern auch unseren Auftraggebern beziehungsweise Geschäftspartnern durch das Kopieren unserer Werke Einnahmen entgehen. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt werden.

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Wer verspottet hier eigentlich die Urheber?

Kaum hatte der Bundestag vorige Woche die Änderungen des Urhebervertragsrechts und der Verwertungsgesellschaftengesetzes beschlossen, war Martin Vogel bereits mit seiner Einschätzung auf dem Markt der Meinungen. Wer diese Schnelligkeit auch von mir erwartet, den muss ich leider enttäuschen.

Martin Vogel hat es gut. Er muss nicht vom Verkauf seiner Texte leben. Nach Jahrzehnten im Öffentlichen Dienst ist der Jurist prima versorgt und hat Zeit, zu schreiben, wann und was immer er mag. Der Münchner Unruheständler brauchte sich nicht einmal in IT-Kram wie WordPress einzuarbeiten, um seine Texte online zu verbreiten. Die Mühe nimmt ihm „Perlentaucher“-Betreiber Thierry Chervel ab. Die „Essays“, in denen sich Vogel unsere* Köpfe mal zerbricht, mal sie uns zu waschen versucht, mal sie fordert, könnte man auch anders nennen – nämlich „PR in eigener Sache“. Es kann als sicher gelten, dass der Rechtsgelehrte nicht schreibt, weil ihn der Perlentaucher mit üppigen Honoraren dazu überredet hätte. Auch von der VG Wort hat Vogel keine erwähnenswerte Ausschüttung zu erwarten, denn Chervels Website nimmt an der METIS-Zugriffszählung nicht teil.

„Verspottung der Urheber“ heißt die neueste Perle, nach der der eifrige Feuilleton-Webcrawler Chervel nicht zu tauchen brauchte; sie erschien am vorigen Samstag. Vogel nimmt darin das erst am Vor-Vorabend verabschiedete „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung“ zum Anlass, wieder einmal Unterstellungen, Mutmaßungen und Behauptungen hinsichtlich der Rolle, des Einflusses oder gar der Macht der Autorenverbände in die Welt zu setzen. „Wer verspottet hier eigentlich die Urheber?“ weiterlesen

Der Anti-Berufsverband

Gerne hätte ich Unrecht behalten und den Optimisten im Vorstand und Verwaltungsrat der VG Wort gegönnt, dass sie richtig lägen mit ihrer freundlichen Einschätzung der Freischreiber als Leute, die zuhören und mit denen man vernünftige, konstruktive Gespräche führen kann. Ich hatte kein Geheimnis daraus gemacht, dass mir dieses Vertrauen in die Verlässlichkeit wesentlicher Personen in diesem Verein abgeht. Noch Anfang der Woche hatte ich hier meine Skepsis kundgetan, ob man erste versöhnliche Töne von Freischreiber-Chef Benno Stieber in Richtung der VG Wort für bare Münze nehmen sollte. So merkte ich an, dass sein Lob der VG Wort als „international beachtete Konstruktion“, die man „selbstverständlich“  erhalten wolle, hoffentlich kein Lippenbekenntnis sei.

Heute Nachmittag hat dieser Verein bewiesen, dass mit ihm keine verlässliche Zusammenarbeit möglich ist. Wie vom Freischreiber-Mitglied Stefan Niggemeier, das sich wieder als veritabler Spin-Doctor in den Dienst seiner Organisation stellt, bereits verbreitet, gab es nach halbwegs friedlichem Anfang einen Eklat. Just um die Zeit, als sich die Reihen der in ver.di-Autorenverbänden und dem DJV organisierten Journalisten, Schriftsteller und Übersetzer lichteten, brachen die Freischreiber unerwartet einen neuen Streit vom Zaun.

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VG Wort: Freischreiber auf Springprozession

Jetzt ist es raus: Freischreiber-Vorsitzender Benno Stieber hat zwar nur zu einem Absatz im Vorstandsentwurf der VG Wort für den Korrektur-Verteilungsplan eine Änderung beantragt, er bleibt jedoch bei seiner grundsätzlichen Anti-Haltung, die keinem Autor etwas bringt, aber vielen schadet.

Auf der Website seines Verbandes heißt es:  „VG Wort: Freischreiber auf Springprozession“ weiterlesen