Bullshit Bingo mit dem DFJV

Die Zeit rennt. Fünf Jahre ist es schon wieder her, dass der Pseudo-Berufsverband „Deutscher Fachjournalisten-Verband e.V.“ platt gemacht und durch eine straff geführte Aktiengesellschaft ersetzt wurde. Aus Anlass dieses Bonsai-Jubiläums haben die Gremien besagter Firma, der DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG, kürzlich eine „Gemeinsame Erklärung“ veröffentlicht – ein Blendwerk, das nicht unkommentiert bleiben sollte, mit dem amüsanten Titel…

„Rechtsform, Strukturen und Prozesse der DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG“

Im Vorwort heißt es:

„Die Ausrichtung der Organisation auf die Erbringung von Dienstleistungen für inzwischen mehr als 11.000 Fachjournalisten und die Trennung von Aufsicht und berufspolitischer Außenvertretung durch das Präsidium haben insgesamt einen Verband geschaffen, der auch künftig seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen wird.“

Was heißt „Trennung von Aufsicht und berufspolitischer Außenvertretung“ auf Klardeutsch? Es heißt, dass Journalisten, die sich als Kunden dieses Ladens eine berufspolitische Vertretung erhoffen, bei der Unternehmensführung nichts mitzureden haben. Im Aufsichtsrat sitzen andere Personen, die allein der Holdinggesellschaft Rechenschaft schulden, welche die Aktien hält.

„Ursprünglich im Jahr 1997 als eingetragener Verein (e.V.) gegründet, hat der Deutsche Fachjournalisten-Verband Ende 2006 die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) angenommen und in diesem Zusammenhang seine Governance-Struktur und internen Prozesse auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. „

Erstens wurde 1997 zwar ein Verein gegründet; dieser war aber aufgrund einer dilettantischen Satzung gar nicht eintragungsfähig. Eingetragen wurde er erst 1998.

Zweitens hieß dieser Verein nicht Deutscher Fachjournalisten-Verband (okay, das wird nicht explizit behauptet, nur implizit suggeriert), sondern Allgemeiner Journalisten- und Medienclub. Eine Eintragung als „Deutscher Journalisten-Club“ war zuvor gescheitert.

Drittens hat der seit Spätsommer 1999 existierende Deutsche Fachjournalisten-Verband e.V. nie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft angenommen. Was 2006 geschah: Personen aus dem DFJV-Umfeld gründeten einen neuen Verein namens „Gesellschaft für Fachjournalistik“, welcher wiederum eine neue Aktiengesellschaft aus dem Boden stampfte.

Viertens hatte die AG-Gründung keinerlei Einfluss auf die hochtrabend so genannte „Governance-Struktur“ und die „internen Prozesse“ des Vereins DFJV, denn der existierte noch bis Ende 2007 als nahezu mitgliederloser „DFJV 1997 e.V.“ und bis Anfang 2009 als „DFJV 1997 e.V.i.L.“ weiter – wobei es selbstverständlich reiner Zufall ist, dass sich „eingetragener Verein in Liquidation“ abgekürzt so liest wie das englische Wort für „übel“.

Fünftens ist das mit dem zeitgemäßen Stand blanke Augenwischerei. Gut geführte Vereine sind nicht unzeitgemäß, und der alte DFJV war nie wirklich zeitgemäß, sondern eine Karikatur dessen, was sich ein Normalbürger unter einem Verein vorstellt. Wie sonst, wenn nicht „Karikatur“, soll man einen von Pennälern gegründeten Verein nennen, der vom ersten Tag an einen „Ehrenvorstandsvorsitzenden“ und eine „Ehrenaufsichtsratsvorsitzende“ hat, wobei die letztere die Freundin des ersteren ist?

„Präsidium, Aufsichtsrat und Vorstand des DFJV haben das bald fünfjährige Bestehen in der neuen Rechtsform zum Anlass genommen, um die Rechtsform, die Strukturen und die Prozesse des DFJV zu evaluieren.“

Das „Präsidium“ ist das Aushängeschild der AG. Es wird dominiert von einem emeritierten Professor, der reichlich Gelegenheit erhält, sich in Szene zu setzen. Formale Mitspracherechte hat dieses Gremium allein schon aus aktienrechtlichen Gründen nicht, aber es kann sich mit belanglosen Statements zu nichtssagenden Inhalten wie „Governance“ produzieren. In der Industrie würde man bei einem derart machtvollen Gremium wohl von einem Frühstücksdirektorium sprechen.

Der nächste Punkt der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt „Selbstverständnis“:

„Aufgrund seiner Rechtsform und Organisationsstruktur kann der Deutsche Fachjournalisten-Verband seinem Selbstverständnis entsprechend als professionelles Dienstleistungsunternehmen handeln, ohne bürokratische Auflagen, denen viele Berufsverbände verpflichtet sind, erfüllen zu müssen.“

Wer sich hier an das beliebte Spiel „Bullshit Bingo“ erinnert fühlt, liegt gar nicht so falsch. Das Blablameter gibt diesem samt den folgenden Sätzen den…

Bullshit-Index: 0.71

„Es stinkt gewaltig nach heißer Luft! Auch wenn Sie PR-Profi, Politiker, Unternehmensberater oder Universitätsprofessor sind – beim Eindruck schinden sollten Sie Ihre Aussage nicht vergessen.“

Die Aussage vergessen: Soll das der Leser nicht sogar? Er würde sonst vielleicht merken, dass die demokratischen Rechte, die das Mitglied eines stinknormalen, also unzeitgemäßen Berufsverbands genießt, von dieser Firma als lästige Bürokratie abgetan werden.

Weiter im Bingo-Text:

„Sein Ziel ist die Befriedigung der beruflichen Bedürfnisse von Journalisten, die sich auf ein Fach, Ressort oder Themengebiet spezialisiert haben, nach höchsten Qualitätsstandards.“

Nicht mal heiße Luft. Nur Luft.

Nun geht’s zur „Rechtsform“:

„Um die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Vereins- und Gesellschaftsrechts einzuhalten, fiel Ende 2006 nach eingehender Prüfung die Entscheidung, den eingetragenen Verein in eine Aktiengesellschaft zu überführen.“

Im Klartext: So, wie der DFJV e.V. anno 2006 agierte, drohten ihm juristische Schwierigkeiten. Einem Schreiben des damaligen Vorstands ans Registergericht ist zu entnehmen, dass man den Entzug der Rechtsfähigkeit befürchtete, hätte man wie geplant weitergemacht.

Die Entscheidung fiel aber keineswegs plötzlich Ende 2006, sondern war von langer Hand vorbereitet. Die damalige Vereinsvorsitzende Manuela Fabro hatte sich schon vor dem 4. August 2006 erkundigt, ob es möglich sei, eine Deutscher Fachjournalisten-Verband AG ins Handelsregister eintragen zu lassen. Am 8. September 2006 wurde bereits die Gesellschaft für Fachjournalistik gegründet, die ihrerseits Ende Oktober die AG gründete.

Der DFJV folgt damit zahlreichen anderen Organisationen wie etwa TÜV, DEKRA oder Profi-Fußballvereinen. Unter den verschiedenen zur Verfügung stehenden Rechtsformen erwies sich die Aktiengesellschaft aufgrund ihrer grundlegenden Artverwandtschaft zum Idealverein als optimal.“

Welche Nebelkerze! Journalistenverbände mit Fußballvereinen oder wirtschaftlichen Vereinen des Kfz-Gewerbes zu vergleichen, heißt nicht Äpfel mit Birnen, sondern Bananen mit Brombeeren zu vergleichen. Eine „grundlegende Artverwandtschaft“ der AG mit dem Idealverein zu begründen, wäre sicherlich eine Herausforderung für einen Bayreuther Jura-Doktoranden. Ohne eine Dissertation erschließt sich dem Leser der Sinn dieser Einlassung jedoch nicht.

„Als Berufsverband in der Rechtsform der AG ist der DFJV Pionier.“

Wenn man es so ausdrücken würde, der DFJV sei ein Pionier darin, Journalisten und Presseausweis-Aspiranten eine AG als Berufsverband zu verkaufen: D’accord. Inzwischen hat ein Ingolstädter Unternehmer mit der DVPJ AG nachgezogen.

„Besonders hervorzuheben ist die gegenüber Idealvereinen zusätzlich geforderte Transparenz, etwa durch die Publikation von wichtigen Entscheidungen oder betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zum Gläubigerschutz.“

Na wunderbar! Was macht die ach so transparente AG wirklich? Sie macht Gebrauch von den „kleinen“ Kapitalgesellschaften gemäß §267 HGB zustehenden „Erleichterungen“. Dahinter steckt nichts anderes als eine Befreiung von den gesetzlichen Transparenzpflichten! Sie kann deshalb ihre Gewinn- und Verlustrechnung geheimhalten. Nur die Bilanz wird veröffentlicht. Daraus wird immerhin klar, dass das Unternehmen äußerst profitabel ist, die Mitglieder/Kunden also einen hohen Preis bezahlen, gemessen an dem Aufwand, der für sie getrieben wird. Dies spiegelt sich sogar in dem Absatz über „Governance-Strukturen“ wider:

„Neben der Veränderung der Rechtsform stand bei der Umstrukturierung des DFJV die Optimierung der Governance-Struktur im Vordergrund. Ziele waren eine ausgewogene Verteilung von Kompetenzen und Kontrolle, kosteneffiziente Strukturen, hohe Flexibilität und schnelle Entscheidungs- und Implementierungsprozesse.“

Im Klartext: Es bleibt am meisten für die Aktionärin (in diesem Fall eine juristische Person, die GFF Verwaltungsgesellschaft) hängen, wenn möglichst wenige Leute reinquatschen, die ja doch – man kennt das vom DJV – nur mit kostspieligen Ideen ankommen würden. Oder wie sonst kann man das verstehen?

„Die Rechtsform der Aktiengesellschaft hat in der Folge ein zusätzliches Gremium erforderlich gemacht, den Aufsichtsrat.“

Ach herrje. Das verlautbart ausgerechnet der DFJV, der es ja nun besser wissen müsste. Folgt man nämlich der (irrigen) These, dass die AG nichts als der e.V. im neuen Gewand sei, und schaut in dessen Registerakte, stößt man plötzlich darauf, dass es vom ersten Tag an einen Aufsichtsrat gegeben hat (obwohl ein Verein den gar nicht braucht). Dieser Aufsichtsrat wurde irgendwann zum Verwaltungsrat umgetauft, aber Tatsache ist, dass seit jeher der Vorstand noch ein Gremium über sich hatte.

„Dieser hat sich in den vergangenen Jahren stets auf seine rechtlichen Pflichten konzentriert und den Vorstand in Rechts- und Finanzfragen beraten und kontrolliert.“

Deshalb ist ja auch ein Vermögensberater Vorsitzender des Aufsichtsrats.

„Das Präsidium nimmt die Vertretung nach außen war und erarbeitet die berufspolitischen Strategien des DFJV.“

Sag‘ ich ja: Aushängeschild. Als solches bleibt es per definitionem außen vor. Wie es drinnen aussieht, geht niemanden etwas an. Es ist ja auch ganz selbstverständlich, dass ein Aushängeschild so fest am Mauerwerk montiert wird, dass es selbst in stürmischsten Zeiten nicht zum Fenster hereingeflogen kommt.

Und was war mit den berufspolitischen Strategien? Tja, Gegenfrage: Seit wann, bitteschön, hat ein Wirtschaftsunternehmen berufspolitische Strategien?

„Dadurch, dass der Vorstand gleichzeitig Mitglied des Präsidiums ist, wird die Verzahnung und direkte Kommunikation beider Gremien sichergestellt.“

Wäre der Präsident gleichzeitig Mitglied des Vorstandes, hätten die Journalisten vielleicht etwas mitzureden. So herum, wie es hier steht, passt aber der angestellte Vorstand, der nur dem Aufsichtsrat(svorsitzenden) Rechenschaft schuldet, offenbar auf, dass das Präsidium nichts beschließt, was der Rendite abträglich sein könnte. Merke: Der Vorstand steht dem Aufsichtsrat für das (in Euro und Cent gemessene) Wohl der Gesellschaft gerade. Die Interessen der Kunden sind, wie Juristen so etwas auszudrücken pflegen, „unbeachtlich“, falls sie sich nicht mit den Interessen der Firma decken.

„In der Satzung und in der sich anschließenden Satzungsüberarbeitung wurden zentrale Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex übernommen. Innerhalb des vom Aktiengesetz vorgegebenen Rahmens wurden darüber hinaus Strukturen und Prozesse etabliert, wie sie im Vereinsrecht üblich sind (z. B. berufspolitisches und operatives Führungsgremium, Wahl des Präsidiums durch die Mitglieder u. ä.).“

Bullshit-Index: 0.43! Dazu das Blablameter:

„Ihr Text riecht schon deutlich nach heißer Luft – Sie wollen hier wohl offensichtlich etwas verkaufen oder jemanden tief beeindrucken. Für wissenschaftliche Arbeiten wäre dies aber noch ein akzeptabler Wert (leider).“

Einen eindrucksvolleren Wert auf dem Blablameter – 0.76 – erreicht diese Passage über „Prozess- und Qualitätsmanagement“:

„Die starke Dienstleistungsorientierung muss innerhalb der gegebenen Strukturen täglich gelebt werden. um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde ein Qualitätsmanagement-System erarbeitet und etabliert, in dem alle Prozesse innerhalb des DFJV auf die optimale Befriedigung der beruflichen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Grundlage hierfür sind die beiden Qualitätsmanagement-Normen ISO EN DIN 9001:2008 und DGVM ZERT. Das Ziel, den Leistungsumfang des DFJV kontinuierlich weiterzuentwickeln und effizient und effektiv anzubieten, wird aus unserer Sicht erreicht. Dies wurde zuletzt im Mai 2011 im Rahmen eines Überwachungsaudits vom TÜV bestätigt. Der DFJV ist damit die erste und bis dato einzige zertifizierte Journalistenorganisation in Deutschland.“

Dass die Arbeit eines echten Berufsverbands nicht in Normen passt, die die Effizienz von Betriebsabläufen in Wirtschaftsunternehmen messbar machen sollen, versteht sich wohl von selbst.

Die inhaltsarme, mit Fehlinformationen angereicherte Selbstbeweihräucherung mündet schließlich in ein „Abschließendes Votum“, das selbst mir Respekt abnötigt:

„Die Führungsgremien betrachten die Aktiengesellschaft einstimmig als geeignete Rechtsform für den DFJV; die Umstrukturierung hat sich bewährt. Die Governance-Struktur wird den hohen Anforderungen der Orientierung an den Mitgliederbedürfnissen gerecht und fördert die konsequente Ausrichtung der Geschäftsabläufe auf die berufspolitischen Interessen der Mitglieder und ihre Zufriedenheit. Das Qualitätsmanagement-System ist nach der Erstzertifizierung bereits zwei Mal routinegemäß überprüft, positiv bewertet und fortentwickelt worden. Der Vorstand strebt eine Prüfung weiterer Optimierungsmöglichkeiten bis 30. Juni 2022 an.“

Gratulation zum höchsten je von mir gemessenen Bullshit-Faktor: 0.88!

Ich möchte Ihnen natürlich nicht die Urheber dieses Traktats nicht vorenthalten. Es handelt sich um…

Prof. Dr. Siegfried Quandt, Präsident
Heinrich Ackermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
René Stüwe, Vorsitzender des Vorstands

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