Peinlich, aber wahr: Auch wenn ich mich für keinen Kandidaten begeistern konnte, hätte ich wissen sollen, für welchen Zeitraum ich den/die Bürgermeister/in zu wählen habe. Ich war aber verunsichert – und das liegt an Ingo Lehmann. Der OB unserer Kreisstadt Landsberg kam 2000 ins Amt, wurde 2006 wiedergewählt und trat wieder an. Daher hätten die jetzt gewählten Bürgermeister eigentlich ebenfalls sechs Jahre vor sich haben müssen. In Landsberg sind es aber acht Jahre.
Dies ergibt sich aus dem GLKrWG, also dem
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006.
Entscheidend ist die Frage, ob bis zum Ende der Amtszeit des Gemeinderats mehr oder weniger als zwei Jahre bleiben. In Landsberg ist der Stadtrat bis zum 30. April 2014 im Amt, deshalb greift dort die Verlängerungsregel. Sie hat den Zweck, die Wahltermine für Rat und Meister zusammenzuführen.
Da Klaus Bühlers Nachfolger/in schon vor dem 1. Mai den Dienst antritt, beträgt seine/ihre Amtszeit tatsächlich nur sechs Jahre.
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