Metis: Jetzt die fairen „Verleger“ beteiligen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die VG Wort hat soeben die Ausschüttung der Online-Tantiemen (METIS) für 2016 gestartet. In den nächsten Tagen kommt Geld auf unsere Konten. Aber soweit es sich um per Zählpixel erfasste Texte handelt, überweist die VG Wort erst einmal 60 Prozent des fälligen Gesamtbetrags – also den bisherigen Autorenanteil – als Abschlagszahlung. (Die sogenannte Sonderausschüttung ist abgeschlossen.)

Was mit dem Anteil geschieht, der früher dem Betreiber („Verleger“) der jeweiligen Website zustand, müssen wir jetzt entscheiden. Dies ist zwar umfänglich, aber auch etwas umständlich im Begleitschreiben des Vorstands zur Ausschüttungsmitteilung beschrieben. Deshalb hier noch mal das Wichtigste als FAQ:

Was passiert, wenn ich nichts tue?

Dann bekommt der Website-Betreiber von der VG Wort kein Geld. Statt dessen bekommen Sie auch den zurückbehaltenen Rest. 

Warum sollte ich überlegen, ob ich dem Website-„Verleger“ nicht doch einen Anteil (meist 30 %) zugestehe?

Die Betreiber sind nicht verpflichtet, Zählpixel in die Texte einzubauen. Wer es auf freiwilliger Basis tut, hat aber Kosten. Daher besteht die Gefahr, dass Verleger aus METIS aussteigen.
Dann könnten die Zugriffe nicht mehr gezählt werden, so dass auch wir Autoren nicht mehr von der regulären Ausschüttung profitieren würden, auf die der Löwenanteil des Tantiemenaufkommens entfällt. Die Fallback-Position, also die Sonderausschüttung, wäre für die meisten Autoren ein schlechtes Geschäft.

Mein Verleger behandelt mich aber unfair. Soll ich ihm trotzdem einen Anteil zukommen lassen?

Es ist allein Ihre Sache, ob Sie aus prinzipiellen Erwägungen bereit sind, sich ins eigene Fleisch zu schneiden. Bedenken Sie aber bitte, dass der Rückzug eines Verlags aus Metis alle seine Autoren treffen würde, also auch diejenigen, die sich fair behandelt fühlen. Auf alle Fälle sollten Sie zu Verlagen, die fair zu Ihnen sind, auch fair sein und der Abtretung der 30 % zustimmen.

Was genau muss ich tun, um den Website-Betreiber zu beteiligen?

Loggen Sie sich in TOM ein. Klicken Sie auf den hier im Bild rot markierten Link. Nun öffnet sich darunter ein weiterer Link „Erklärung abgeben“. 

Klicken Sie ihn an, öffnet sich ein Fenster, in dem sie wiederum unten auf „Erklärung erstellen“ klicken. 

Nun öffnet sich eine Maske für die Auswahl des Verlags. Da Sie dessen Karteinummer eher nicht kennen dürften, gehen Sie gleich ins zweite Suchfeld. In diesem Beispiel tippen Sie „Heise“ ein und sehen die METIS-Teilnehmer, die mit „Heise“ beginnen.

In diesem Fall könnten Sie das Kästchen vor der gefetteten ersten Zeile anklicken und das fälschlicherweise mit aktivierte Heisenberg-Gymnasium wieder abwählen. Damit wäre der Heise Verlag in Hannover ausgewählt, egal, welche Unter-Karteinummer für Sie zuträfe. Jetzt klicken Sie noch unten in das Kästchen „Erklärung des Urhebers“ und auf die Schaltfläche „Erklärung abgeben“. Fertig. 

Dieses Prozedere wiederholen Sie nun für alle in Frage kommenden Websites (also solche, bei denen Ihre Texte 2016 die Mindest-Zugriffszahl erreicht hatten und Sie dementsprechend jetzt eine METIS-Vergütung erhalten haben).

Wann ist der Stichtag?

Stichtag ist der 31. Oktober 2017. Aber warten Sie lieber nicht. Erledigen Sie das sofort, dann können Sie es nicht vergessen.

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5 Antworten auf „Metis: Jetzt die fairen „Verleger“ beteiligen“

  1. In diesem Fall war die Sonderausschüttung die weit bessere Lösung. Zwar zwei Tage Tipparbeit bei Hunderten von Texten. Aber man bekam was.

    Nun bekommte ich nix mehr, denn es gibt Metis-Pixel – aber nicht in meinen Texten, obwohl die noch viel gelesen werden. Damit Sonderausschüttung aber auch nicht mehr möglich.

    Anderswo fliegen die Pixel bei jedem Relaunch raus und müssen immer wieder mühselig neu eingebaut und neu gemeldet werden.

    METIS hat nur auf eigenen Seiten Sinn. Da wiederum fehlen aber die erforderlichen Zugriffszahlen. Außer vielleicht bei Erotikthemen.

    1. Bei der Sonderausschüttung muss man gar nicht mehr alles eintippen. Nur dürfen wir das nicht als Regelsystem nutzen. Das geht nur als Ausnahme. Die Regel ist die Ausschüttung für nachweislich in relevantem Umfang aufgerufene Texte.

      1. Die Nachfrage wäre nett, weil es sicher mehrere Leute interessiert und gerade auf Twitter das Gerücht die Runde macht, die 10 bzw 40 Prozent würden erst mit der nächsten Ausschüttung im Herbst 2018 verteilt. Was eine recht unerklärbare und unangenehme Verzögerung wäre.

        Als Mitarbeiter eines Kleinverlages in andauernden Geldnöten, der seine Anteile abgetreten hat, würde mich auch die Verlagsseite interessieren: Wann erfolgt die Vergütung für die eventuellen 30 Prozent aus der aktuellen Metis-Ausschüttung und wann die Verrechnung/Vergütung für die vorherigen Jahre? Danke.

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