Facebook als Urheberunrechtshehler?

Endlich mal ein anschauliches Beispiel dafür, wie sich das angelsächsische Copyright vom kontinentaleuropäischen Urheberrecht unterscheidet: Die Daily Mail weist für dieses Foto eines Londoner Plünderers, der seine Beute stolz im Internet zeigt, ein Copyright von Facebook aus – so, als habe das Social Network ein Bild, das ihm nicht gehört (Facebook hat sich lediglich die Nutzungsrechte gesichert), an die Zeitung verkauft.

Bei einer deutschen Zeitung stünde da „Foto: privat/oh“ – oh wie „ohne Honorar“.

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