Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hatte sich einen heftigen Biss ins Gesäß redlich verdient. Sie kaufte Adressen und verschickte amtlich aussehende Briefe und Postkarten, versehen mit einem Fake-Stempel „Wiederholter Zustellversuch“. Solche Methoden kennt man sonst nur von Direktmarketingfirmen der untersten Kategorie. Also solchen, die Compliance und Berufsethos für „sowas von 20. Jahrhundert“ halten, dass sie sich einen stinkenden Morast drum scheren. Unter anderem wollten sie so meinem Schwiegervater (88) einen Internetzugang zusätzlich zu seinem Kabelfernsehanschluss andrehen, obwohl Triple Play in dieser Eigentumswohnanlage gar nicht verfügbar ist. Sprich: Die geben Geld dafür aus, Leute kirre zu machen, denen sie das Beworbene nicht einmal verkaufen können.
Heute kam zur diesem Vorgang eine Presseinfo der Bundesnetzagentur mit der hochtrabenden Headline…
Homann: „Wir nehmen Täuschung der Verbraucher nicht hin“
…und der Behauptung, die BNetzA „ahnde“ einen Wettbewerbsverstoß:
„Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Was damit gemeint ist, kann man freundlich als vorsätzliche Verbrauchertäuschung verharmlosen. Nachdem der werbliche One-shot längst abgeschossen ist, verbietet ihn die Netzagentur pro forma nachträglich. Konsequenzen: keine. Es ist ein erhobener Zeigefinger verbunden mit einem öffentlichen „du-du!“, oder ein Biss in den Popo, vor dem sich der Beißer die dritten Zähne herausgenommen hat.
Das liest sich dann wie folgt:
„Sollte das Unternehmen der Untersagung nicht nachkommen, wird die Bundesnetzagentur weitere Maßnahmen prüfen. Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro wurden bereits angedroht.“
Vodafone KD braucht jetzt nur „sorry, Großes Indianerehrenwort, wir tun’s nicht wieder“ zu sagen. Die Jungs hatten das gewiss auch gar nicht vor, weil man als Direktwerber eh jedesmal etwas anders macht. Und selbst wenn, ginge ihnen ein 20.000-Euro-Knöllchen meterweit am Glutaeus Maximus vorbei.
Vielleicht sollte sich Herr Homann mal die Portokasse eines Telekommunikationsunternehmens anschauen, um eine Vorstellung von deren Größe zu bekommen. Kleiner Hinweis: Selbst wenn die Aussendung pro Kunde nur 40 Cent gekostet haben sollte, muss man bedenken, dass solche Werbung an Hunderttausende bis Millionen von Haushalten geht. Deshalb darf die Agentur gerne mal ein oder zwei Nullen an die Zwangsgeldsumme dranhängen. Und die muss auch dann fällig sein, wenn sich der Delinquent das nächste Mal auf ganz andere Art und Weise daneben benimmt.
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Bei uns gehen sie wenige Tage nach dem Aufschalten von Telekom-VDSL von Haus zu Haus und bieten Glasfaser an. Ebenso in Briefen.
Klar, Glasfaser ist fein, schneller und störungsärmer als VDSL.
Fragt man dann nach, gibt es nach wie vor nur Kabel Deutschland mit 1000 € Anschlußgebühr für Garten aufgraben – oder Telekom VDSL.
Warum bitte soll ich den Telekom-Anschluß einen Monat nach Aktivierung nun statt von Telekom von Vodafone nehmen???
Immerhin war die Hotline sehr korrekt und über diese Werbeaktionen wohl nicht glücklich.