Schnelleres Internet für Kaufering – aber wo wieviel?

Die Zukunft wirft ihre Glasfaserrollen voraus, die Telekom lässt in Kaufering seit einigen Wochen Kabel für schnelleres Internet verlegen. Leider nur bis zu den grauen Kästen am Straßenrand, den Kabelverzweigern. Das ist gemessen am Stand der Technik nur halber Kram, aber immerhin ein Fortschritt gegenüber dem vorsintflutlichen DSL 16. Die Technik, die eingesetzt wird, heißt VDSL und wird bei Bedarf durch so genanntes Vectoring noch mal aufgemotzt – ein Verfahren, das es für Wettbewerber schwieriger und unattraktiver macht, den Verbrauchern ein konkurrenzfähiges Angebotspaket zu schnüren. Es könnte also sein, dass wir künftig weniger Auswahl haben werden. Von 1&1 weiß ich, dass sie ein Paket mit bis zu 100 MBit/s Download und 20 MBit/s Upload planen, während die Telekom beim Upload das Doppelte in Aussicht stellt (also 100/40). M-net hält sich noch bedeckt.

Anbieterwechsel machen keine Freude, aber vielleicht wird es Zeit, zum Ex-Monopolisten zurückzukehren (und sich damit leider an der Rückkehr zu einem Monopolmarkt zu beteiligen).

Weil man den Schritt nicht leichtfertig gehen sollte, habe ich mir mal näher angeschaut, wo überhaupt wieviel Bandbreite ankommen soll. Leider bleibt es trotz der großspurigen Ankündigung der Bundesregierung, bis 2018 gebe es überall in Deutschland mindestens 50 MBit/s, bei „bis zu“-Angeboten. Die Telekom verspricht also, dass eine bestimmte Bandbreite auf keinen Fall ÜBERschritten wird.

Schauen Sie sich einfach mal die Karten an, die ich mir hier auf den Schirm geholt und dann farblich überarbeitet habe.

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Lilium: Zu schön, um wahr zu sein

Stau am Morgen, Stau nach Feierabend? Bald drohnen wir über die Autos hinweg. Oder nicht?

Wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, was ist es dann? Nicht wahr, nicht wahr? Der Verdacht, es handle sich um alternative Fakten, liegt zumindest nah, wenn jemand verspricht, uns lang gehegte Wunschträume zu erfüllen. Erinnern Sie sich noch an den Cargolifter? Das war ein Zeppelin, dessen Charme darin bestehen sollte, seine Runden am Himmel nicht (oder nicht als Hauptbeschäftigung) zu Werbezwecken zu ziehen, sondern um Frachten durch die Luft zu befördern, für deren Transport man sonst einen dieselnden Brummi benötigt hätte. Ach, wäre die Sache doch so seriös und solide durchgerechnet gewesen, wie die Urheber des Projekts uns glauben machten! Die rechten und mittleren Spuren der Autobahnen wären immer leerer geworden, und irgendwann hätte es kaum noch Baustellen gegeben, weil frei durch die Lüfte schwebende Trucks nun mal keine Spurrillen in den Asphalt fräsen. Außerdem hätten wir auf der staufreien Urlaubsfahrt in den Süden die Klimaanlage drosseln können, weil die Luftschiffkolonnen über der A3, A7 oder A8 uns kostenlos Schatten gespendet hätten. Wenn ich mich nicht irre, scheiterte das Ganze daran, dass die Planer keinen Plan hatten, wie Luftbrücken aussehen könnten, mit denen Toll Collect weiterhin Maut kassieren kann. Oder so ähnlich.

Als Luftschloss erwies sich auch der elektrische Kleinwagen „Lekkermobil“, der ein paar Jahre später von München nach Berlin surrte, ohne unterwegs die Batterien aufzuladen. Rainer Brüderle, damals Wirtschaftsminister, hatte sich so gefreut, zeigen zu können, dass hiesige Gründer mit vergleichsweise lächerlichen Subventionen etwas hinkriegen, das der allmächtigen deutschen Autoindustrie furchtbar schwer fiel. Am Ende vererbte er seinem Nachfolger Philip Rösler ein Prestigeprojekt dritter Klasse, das sich förmlich in Luft auflöste: Das Autochen ging eines Nachts in Flammen auf, der vermeintliche Wunderakku ward nie wieder gesehen.

Wozu noch autonome Autos?

Dennoch dürfen wir in diesen Stau- und Feinstaub-geplagten Zeiten weiter von innovativen Verkehrsmitteln träumen, zum Beispiel von fliegenden Autos. Die hatten die Futuristen uns Älteren bereits in unserer Kindheit in Aussicht gestellt. Diese imaginierte Zukunft war irgendwo rund um das Jahr 2000 angesiedelt, also lange bevor die überirdische Milla Jovovich alias fünftes Element dem verdutzten Taxler Bruce Willis in seine Flugdroschke plumpst. In den vergangenen Monaten meldeten tatsächlich mehrere Tageszeitungen – und was in der Zeitung steht, ist bekanntlich alles wahr und faktengecheckt – dass uns in ganz, ganz naher Zukunft Drohnentaxis von A nach B kutschieren werden. Noch mal ganz langsam zum Mitdenken: Während sich die Autoindustrie abmüht, dem ansonsten hochgradig ausgereiften Straßenautomobil das unfallfreie autonome Fahren beizubringen, sind andere Unternehmen bereits einen Schritt weiter und lassen die Straße weg (okay, natürlich nur bis auf die Funktionen Landen und Parken).

Abheben vom Boden der Tatsachen

Beispielsweise schaffte es ein Startup aus Münchens berühmtem Aerospace-Vorort Oberpfaffenhofen mit einem vollelektrischen Fliewatüüt Made in Germany in die Presse, das schneller vorankommt als ein Cargolifter und bessere Kraftpakete als ein Lekkermobil an Bord haben muss. Mit einer Akkuladung soll die Superdrohne zwei Personen bei Tempo 300 (keine Null zuviel!) über eine Distanz von 300 Kilometern (auch keine Null zuviel) chauffieren und sicher auf dem Boden der Tatsachen absetzen. Konstruiert ist der Miniflieger als Senkrechtstarter mit 36 Rotoren. Auf der Website des aufstrebenden Unternehmens ist der mutmaßliche Prototyp beim Start, einer kleinen Runde über vermutlich oberbayerischer Landschaft sowie der Landung zu bewundern. Wenn nicht alles täuscht, existiert also zumindest ein schickes flugfähiges Gerät, das ohne Passagiere an Bord die Schwerkraft überwindet und ein paar Hundert Meter gemächlich dahingleitet wie ein Motorsegler.

Nun sah aber auch bei Bruce Willis und Milla Jovovich alles ziemlich echt aus. Deshalb mag man sich als gewissenhafter Journalist selbst ein Bild von dem Ding machen. Es einmal in echt aufsteigen und beschleunigen sehen. Mal hören, wie laut die drei Dutzend Propeller sind, denn auf dem angeblichen Jungfernflug-Video, das potentielle Investoren beeindrucken soll, ist der Ton abgestellt. Nicht, dass die Drohne furchtbar dröhnt. Ach, man möchte Fragen stellen, von denen sich mehr aufdrängen, als in diese Kolumne passen – nicht nur nach dem Businessplan, dem Rettungsfallschirm oder den Chancen, dass so etwas hierzulande zugelassen wird.

Probeflug bitte noch vor der BERöffnung

Tja… Angucken ist nicht, und die Dame, die den Posten innehat, den man früher Pressesprecherin nannte, lässt kein Sterbenswörtchen raus. Auf journalistische Neugier reagiert sie empört. So, wie kritische Berichte in gewissen Ländern als Terrorimus gelten, werten manche Firmen knifflige Fragen wohl als versuchte Industriespionage. Dabei würde ich so gerne glauben, dass die netten jungen Leute in dem Video den Mund nicht zu voll nehmen. Ja, ich kann es kaum erwarten, mitfliegen zu dürfen. Deshalb buche ich hiermit bereits heute einen Platz beim ersten regulären Flug – und hoffe inständig, dass er vor der Eröffnung von BER stattfindet.

Diese Kolumne ist bei meinem Auftraggeber nicht mehr online zu finden, deshalb habe ich sie jetzt hier gepostet. Anlass dafür, den gut zwei Jahre alten Text wieder ans Licht zu ziehen, ist der Versuch des Aerokuriers, von Lilium sinnvolle Anworten auf einige auf der Hand liegende Fragen zu bekommen.  ujf/22.1.2020

Was hatte ich doch für einen Riecher, dass ich Lilium und das Lekkermobil in einem Kontext dachte, und was gibt es für Zufälle? Ein paar Wochen nach dem obigen Postscriptum hat doch einer der beiden Prototypen des Flugtaxis das gleiche Schicksal erlitten wie der Audi der Berliner Batterie-Angeber. Der Aerokurier hat mittlerweile ein ganzes Dossier über Lilium angelegt. Es trägt den Titel „Hoffnungsträger oder Hochstapler?“. Übrigens war die Kolumne, wie einige andere, nur auf der Website meines Kunden umgezogen. Sie ist noch abrufbar; ich habe die Links auf der Seite „Ulfs Welt“ aktualisiert. ujf/6.12.2020

Vor ein paar Wochen hat das US-Magazin Forbes Lilium unter die Lupe genommen, der Aerokurier legte mit einem Beitrag über das „System Lilium“ nach. Hier noch ein Text aus dem Spiegel von 2020. ujf/5.5.2021

 

 

Kundenentbindung bei Edeka

Als Wirtschaftsjournalist macht man sich gerne über die Betriebsblindheit anderer lustig, dabei ist man selbst nicht davor gefeit. Unsereiner befasst sich soviel mit Managementmethoden, Kundenbindungsprogrammen, Reputationsmanagement, Markenwerten und auch konkreten Best-practice-Beispielen, dass er irgendwann glaubt, das alles müsse sich mittlerweile auch unter den real existierenden Kaufleuten herumgesprochen haben, weil diese doch bestimmt lesen, sich fortbilden und Gedanken darüber machen, was eigentlich der Sinn und Zweck ihrer Arbeit ist. Und welche Rolle der Kunde dabei spielt.

Unsere örtliche Edeka-Kauffrau hat mich vorige Woche auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Man muss zum Verständnis der Geschichte wissen, dass Kaufering zwar kaum mehr als 10.000 Einwohner hat, aber eben doch nicht nur eine Marktgemeinde ist, sondern eine veritable Supermarktgemeinde. Wie Perlen an einer Schnur reihen sich nahe der alten Bundesstraße 17 (von Nord nach Süd) Rewe, Lidl, Edeka, Netto und Aldi aneinander. Auf vielleicht einem Kilometer Strecke ist also die Konkurrenz wirklich nicht weit.

Jeder dieser Ketten lässt uns jede Woche einen opulenten Werbeflyer in den Briefkasten stopfen, mit dem Hintergedanken, dass die Aussicht auf ein Pfund Nutella für nur 1,77 € uns dazu bewegt, statt der Konkurrenz mal wieder ihre Filiale aufzusuchen und bei der Gelegenheit auch andere Ware zu erwerben, die auskömmlicher kalkuliert ist als das Lockvogelangebot. So hätte es auch in diesem Fall laufen können. Nun muss man wissen, dass „unser“ Edeka nur einen einzigen USP hat (für Anfänger: ein Unique Selling Point oder eine Unique Selling Proposition ist ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber der Konkurrenz): Im Gegensatz zu den vier anderen Läden hat der Edeka noch eine Inhaberin, die wie die sprichwörtliche Tante Emma noch selber im Laden steht. Das könnte Sympathiepunkte bringen, die junge Dame könnte daraus etwas machen, etwa in Form von besonders freundlichem, persönlichem Service, wie das beispielhaft der Bio-Supermarkt „Landmann‘s“ in der Kreisstadt Landsberg vormacht.

Zurück zum Nutella-Schnäppchen: Die Edeka-Zentrale hatte beim Zusammenstellen der Sonderangebote ein Produktfoto gewählt, auf dem das Nugatcreme-Glas mit eine Banderole „50 Gramm gratis“ verziert ist, aber nur normale 450-Gramm-Gläser geschickt. (Selbstverständlich ist das Wort „gratis“ eine dummdreiste Lüge, was man daran erkennt, dass der offiziell ausgewiesene Kilopreis 3,54 Euro beträgt und nicht 3,93 Euro.) Was also macht nun eine Nichte Emma, die von der Zentrale der Genossenschaft in so eine peinliche Lage gebracht wird? Macht sie dem dortigen Disponenten die Hölle heiß und sagt ihm: „Morgen ist die richtige Ware hier, oder Du kriegst richtig Stress!“? Stellt sie ein Schild an der Ware auf, um sich bei den Kunden zu entschuldigen? Reduziert sie den Einzelpreis auf 1,59 Euro, so dass der beworbene Kilopreis stimmt, verkauft also das 10 % untergewichtige Glas um 10 % billiger?

Nichts dergleichen. Sie versucht die abmahnungsfähige Panne einfach auszusitzen, nach dem Motto: „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“ Wenn das so wäre, würde sich Ferrero die 50 Gramm extra ja sparen, und dann hätten nicht schon zwei Gläser an der Kasse gestanden, zurückgelassen von anderen Kunden. Da die örtliche Edekanerin mich aber nun in ihr Geschäft und damit weg vom näheren Rewe gelockt hatte, nahm ich ihr dieses Verständnis von Kundenorientierung und lauterem Wettbewerb doch etwas übel und beschwerte mich.

Wer während seiner kaufmännischen Ausbildung nicht die Handy-Ohrhörer in die Gehörgänge geflanscht hatte, sollte wissen, dass eine Kundenbeschwerde – vor allem dann, wenn man selbst ganz offenkundig etwas verbockt hat – eine Chance ist. Wer in so einer Situation souverän bleibt, Brötchen der angemessenen Größe bäckt, sagen wir 20 Gramm, und den Fehler geschmeidig korrigiert, kann bei verärgerten Kunden mehr punkten als mit jedem Vierfarbflyer. Es hätte lächerliche 18 Cent gekostet (oder, wenn ich zwei Gläser hätte haben wollen, 36 Cent) und dazu vielleicht noch ein freundliches Lächeln.

Tja, Chance vertan. Nichte Emma hatte schon ihre Mimik nicht im Griff. Sie war sichtlich sauer darüber, dass ich sie überhaupt wegen so einer Petitesse hatte rufen lassen, ohne zu kapieren, dass mich die demonstrative Missachtung der Kundschaft ärgerte und nicht die fehlenden 50 Gramm öliger brauner Zuckerschmiere, ging wie in einem „Wie-man-es-bitte-nie-nie-niemals-macht“-Schulungsvideo in den Gegenangriff über, schob die Schuld auf die böse Zentrale (auf die die blöde Sache natürlich auch zurückfällt, denn Edekas Einkäufer, Werber und Logistiker haben sich fraglos nicht mit Ruhm bekleckert) und sah sich außerhalb jeglicher Verantwortung. Kurzum: Sie benahm sich wie eine hilflose kleine Angestellte, nicht wie die Unternehmerin, die sie sein will.

Insofern ist natürlich doch irgendwie die Zentrale schuld, also die Edeka-Genossenschaft, die Verträge mit Leuten schließt, die vielleicht nicht dazu geboren sind, einen Laden zu führen. Dabei hat Edeka seine einst tantenhafte Marke über Jahre hinweg mit viel Kreativität verjüngt und müsste deshalb eigentlich Nachwuchskaufleuten, die diese Marke zum Kunden hin vertreten, helfen, nicht dieses Image zu ramponieren und – wie in meinem Fall – einen Kunden auf Dauer zu vergraulen, anstatt ihm einen Grund zu geben, mehr und öfter bei Edeka einzukaufen.

Professor Schuh und sein EGo-Bus(-ter)

RWTH-Professor Günther Schuh schafft es immer wieder, zu überraschen. Statt des EGo Boosters, eines großen Bruders des gegenüber den ursprünglichen Plänen kräftig aufgespeckten E-Kleinwagens EGo Life, präsentiert der Aachener plötzlich einen EGo-Bus, den EGo Mover. Erinnert an den Olli, hat aber erstmal einen Fahrer an Bord. Das Ding fasst 15 Passagiere und kostet 60000 Euro netto – wenn Schuh (auf dem Bild in der Mitte*) sich nicht wieder verkalkuliert hat wie beim Life. Ich bin gespannt, was draus wird. Nächstes Jahr sollen Vorserienexemplare auf die Straßen kommen, 2021 eine autonome Version.  *Die beiden Herren neben ihm sind Manager bei den Industriepartnern ZF und Nvidia.

Das Neueste von Links-vor-Rechts

Vorige Tage bekam ich eine freundliche Mail von einem Sohn unseres früheren Bürgermeisters, im Anhang ein interessantes, wenn auch länglich-juristisches Dokument: ein Urteil der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 23.6.2015 (M 23 K 13.3232), verschlagwortet mit „qualifizierte Gefahrenlage, Tempo-30-Zone, Aufhebung, Geschwindigkeitsbeschränkung, Anordnung von Verkehrszeichen“. Darin verdonnern die Richter die Gemeinde Gauting, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und eine Tempo-30-Zone wieder aufzuheben. Als juristischer Laie würde ich den Tenor des Urteils so zusammenfassen: Die Gemeinde hatte sich nicht an die Vorschriften gehalten und den Schilderwald in Straßen ausgedehnt, in denen das völlig unnötig war, weil dort gar keine besondere Gefahr bestand, die sie hätte abwehren müssen. Das Gericht verweist auch auf den Willen des Gesetzgebers, eben jenen Schilderwald auszulichten, weil ein Zuviel eher das Gegenteil bewirke.

Nun hat unser Kaufering zwar seinen Wald ein bisschen ausgedünnt, aber weder konsequent noch auf vernünftige Weise. Die überparteiliche Mit-dem-Kopf-durch-die-Wand-Mehrheitsfraktion unseres Marktgemeinderats will mit Gewalt fast den ganzen Ort verdreißigzonieren, verschließt aber ihre Augen vor der real existierenden, von Verkehrszeichen und Fahrbahnbemalungen noch massiv verstärkten Verwirrung der Verkehrsteilnehmer. Hier zeigt sich: Manchmal genügen wenige Schilder, um das Gegenteil des Bezweckten zu erreichen und Sicherheit zu vermindern statt sie zu verbessern.

Deshalb noch mal für alle Ratsmitglieder ein paar Erklärungen:

  1. Zebrastreifen haben in Tempo-30-Zonen nichts zu suchen, auch nicht neben einem Kindergarten, denn sie signalisieren den Verkehrsteilnehmern auf einer Querstraße ohne Zebrastreifen (Löhestraße), sie hätten an der Einmündung der zebragestreiften Straße (Donau- und Mainstraße) Vorfahrt. Das Signal, das der Fußgängerüberweg an die Autofahrer sendet, übertönt das des Verkehrszeichens „rechts vor links“ (schwarzes X im roten Dreieck), welches ebenfalls nicht in Tempo-30-Zonen gehört, weil es stets eine Ausnahme von der Regel verkündet und folglich an dieser Stelle falsche Rückschlüsse auf die vermeintlich geltende Regel provoziert. Aufgrund dessen kann man an besagter Löhestraße sogar immer wieder Busfahrer beobachten, die glauben, sie hätten als von links Kommende Vorfahrt. Gerade heute durfte ich deshalb wieder eine Vollbremsung hinlegen. Ich radelte gerade auf der Donaustraße mit Tempo 30 auf die Löhestraße zu, von rechts kam niemand, doch der Schneider-Bus zur Linken befand sich ungebremst auf Kollisionskurs; der Fahrer würdigte mich keines Blickes. Wäre ich so wahnsinnig gewesen, auf meinem Recht zu bestehen, hätte man mich und mein Bike an der Ecke bei der Bäckerei Wink vom Boden kratzen können. (Mein Dank an die Firma Magura für meine tollen Hydraulikbremsen!) Es sind aber nicht die Busse allein. Es ist mir dieses Jahr vielleicht zwei, drei Mal passiert, dass an dieser Ecke ein Autofahrer meine Vorfahrt respektiert hätte. Und ich radle die Strecke mehrmals pro Woche.
  2. Doppelt genäht hält nicht besser. Will sagen: Innerhalb von Tempo-30-Zonen hängt man keine weiteren „Zone 30“-Schilder auf. Deren Botschaft ist ein Umkehrschluss: Wenn ich das Schild sehe, muss ich selbst außerhalb der Zone sein. Das Negativ-Beispiel ist wieder die Löhestraße. Biegt man von der Kolpingstraße in die Löhestraße ein, passiert man bereits ein Zonenschild, doch an der Main- und der Donaustraße hängen weitere solche Verkehrstafeln. Wie sollen sich die Leute da bitte merken, wo die Zonen anfangen und wo sie aufhören?
  3. Vorfahrtsschilder gehören laut StVO aus besagten Gründen ebensowenig in 30er-Zonen wie Ampeln. Nun ist die Kreuzung Iglinger Straße/Dr.-Gerbl-Straße (Elektro-Hilscher) so unübersichtlich und zugleich verkehrsreich, dass es dort ohne eindeutige Signale nicht geht. Eine Ampel wäre für diese „qualifizierte Gefahrenlage“ das Beste, Vorfahrt ist das Mindeste. Da daran nicht zu rütteln ist, solange niemand dort einen Kreisverkehr baut, verbietet es sich von selbst, eine Tempo-30-Zone auszuweisen, die diese Kreuzung einschließt. Wer die StVO ernst nimmt, muss also zu dem Schluss kommen, dass der jüngste Beschluss des Gemeinderats in der vorliegenden Form schlichtweg nicht genehmigungsfähig ist.