Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…

Der Duisburger Kollege Thomas Meiser, den ich aus dem Jonet kenne, hat Mut. In den Xtranews, die er gemeinsam mit einem Kollegen herausgibt, legt er sich ausgerechnet mit dem Landgericht Hamburg an:

„Das Hamburger Landgericht ist bundesweit für pressefeindliche Urteile bekannt. Die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gilt hier nicht besonders viel und wird bis an den Rand der Unerträglichkeit begrenzt.“

Wahnsinns(zi)tat von Thomas Meiser

Das kann Richter Andreas Buske nicht auf sich sitzen lassen, auch wenn dieser persönlich nicht erwähnt wird. „Wenn ich mal meine Meinung sagen soll…“ weiterlesen

Schäbig einseitig gegen die SZ

Man kann der Süddeutschen Zeitung durchaus manche der Personalnot geschuldete Nachlässigkeit vorwerfen (siehe Rubrik „Ja liest denn keiner mehr gegen?“), aber sicherlich nicht, dass sie bei der Berichterstattung über das Guttenbergsche Herumdoktern eine „Hetzjagd“ organisiert hätte, wie es Dr. Georg Freiherr von Waldenfels senior ausdrückt (Forum, SZ von heute, Print; Ausriss s.u.). Oder gar dass sie sich mit einer „schäbigen Einseitigkeit der Betrachtung ein Armutszeugnis“ ausgestellt hätte.

Welche mildernden Umstände hat es denn gegeben? Politiker der Regierung bis hinauf zur Kanzlerin haben das Delikt fahrlässig heruntergespielt, sie waren in einer Weise einseitig, die mit „schäbig“ viel zu milde bezeichnet wäre, und sie haben sich in der Tat ein peinliches Armutszeugnis ausgestellt.

Wie es renommierte Persönlichkeiten sehen, deren Blick nicht durch die Parteibrille getrübt ist, zeigt ein anderer Leserbrief: „Schäbig einseitig gegen die SZ“ weiterlesen

dieredaktion.de? Welche Redaktion?

Als „Journalismus-Börse“ stellt sich neuerdings ein Web-Portal der Deutschen Post dar, das unter der Marke „Die Redaktion“ firmiert.

Vergleichbare Textportale hat es schon viele gegeben, viele sind verschwunden, ein paar fristen ein Dasein in der Nähe der Bedeutungslosigkeit.

Neu an diesem Angebot ist, dass ein Konzern der Betreiber ist und als Partner ein Großverlag (Axel Springer AG) sowie ein Berufsverband (DJV) mit im Boot sitzen.

Viele Kollegen fragen schon lange, warum es keine vernünftige Textvermarktungsplattform gibt. Manche glauben, das Post-Portal könnte das endlich sein. Im Jonet habe ich mal aufgedröselt, warum ich gar nicht so begeistert bin. „dieredaktion.de? Welche Redaktion?“ weiterlesen

Gut-, besser-, Summa-cum-Laudtenberg

Schon erstaunlich, wie viele Menschen ungeniert die akademische Arbeitsweise von Dr. cut. paste. Karl-Theodor usw. Freiherr von und zu Guttenberg bagatellisieren! Beispielhaft sei (neben Franz Josef Wagner) der tagesthemen-Kommentator Sigmund Gottlieb genannt, der vermutlich von Plagiatoren in seinem bisherigen Berufsleben verschont geblieben ist.

Des Ministers publizistische Verteidigungstruppe vertritt also den interessanten Standpunkt, für den Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung. Dieser Terminus stammt aus dem Strafrecht und spielt normalerweise nur bei Offizialdelikten eine Rolle: Erst wenn der Strafrichter jemanden abgeurteilt hat, darf diese Person als Täter bezeichnet werden. Niemand hat das Recht, sie „vorzuverurteilen“.

Nun fallen Urheberrechtsverstöße wie im Fall Guttenberg lediglich in die Kategorie der Antragsdelikte. Nach meinem Kenntnisstand fordern die Urheber, die sich unfreiwillig als Co-Autoren der unrühmlichen Dissertation wiederfanden, lediglich eine Entschuldigung, aber niemand hat bisher Anzeige erstattet.

Folgt man der Logik der Verharmloser, dürfte Guttenberg niemals als Plagiator bezeichnet werden, weil sich ohne Kläger kein Richter seiner annehmen wird.

Halten wir also noch einmal fest:

1. KT ist höchstpersönlich für den Inhalt der Doktorarbeit verantwortlich, da niemand anders sie für ihn hätte schreiben dürfen.

2. Es befinden sich reichlich Textpassagen darin, die nachweislich, vollkommen unzweifelhaft von anderen Autoren stammen.

3. Gerade die Einleitung einer wissenschaftlichen Arbeit kann per definitionem nicht schon absätzeweise in der Zeitung gestanden haben, schon gar nicht unter dem Namen einer anderen, real existierenden Person. Sinn und Zweck der Einleitung ist ja zu begründen, was den Neuheits- und Originalitätswert des Werks ausmacht. Bereits von anderen gedachte und sogar dokumentierte Gedanken als Dissertation einzureichen ist das Gleiche, als würde man eine Erfindung Dritter, die längst Stand der Technik ist, zum Patent anmelden.

3. Der Autor der Dissertation, von dem ich zu Gunsten (!) Guttenbergs annehme, dass er es selbst war, hat sogar Passagen leicht redigiert, was bei einem Zitat, dem nur aufgrund eines Versehens die Gänsefüßchen fehlen, überhaupt nicht möglich wäre. Ein Zitat ist immer wörtlich, man kann höchstens etwas Nebensächliches weglassen und durch … ersetzen, aber nie eigene Worte einfügen, und sei es nur ein „womöglich“.

4. Der Minister wurde zwar auf nicht mehr ganz so frischer Tat – indes mit rauchendem Colt – ertappt, aber er hat Geschmack bewiesen. Sein Ragout vom Axolotl ist nur mit besten Zutaten, äh, Zitaten gewürzt, denn sonst wäre am Ende der Küchenschlacht kein Summa cum laude dabei herausgesprungen, sondern angesichts der Zahl der ohne ihr Wissen involvierten Textköche ein verdorbener akademischer Brei.

Das Recht an der eigenen Pose

Konrad R.(ufus) Müller, bekannter Polit-Fotografen-Divus (oder wie heißt eine männliche Diva in korrektem Latein?) regt sich darüber auf, dass der Focus seine Titelseite zur Story „Kohls Sohn“ nicht mit einem Kohl-Porträt von ihm, sondern einem ähnlichen – ich würde sagen: besseren – Schwarzweißschuss seines Kollegen Daniel Biskup geschmückt hat. Müller reklamiert, wenn ich die Nachricht richtig verstanden habe, für sich die Exklusivrechte an Kohls Pose. Laut SZ fordert er – inklusiver Verletzerzuschlag – 20.000 Euro vom Focus und will auch Biskup verklagen. Solche Klagen kennt man eigentlich nur von Fällen, in denen ein Werk des Klägers unerlaubt gedruckt wurde. Das Werk stammt aber unstrittig von Biskup. Der beteuert, den Kanzler nicht in eine Pose dirigiert zu haben: „Kohl saß einfach so da.“ Was natürlich nicht ausschließt, dass der CDU-Mann zuvor von Müller gelernt haben könnte, wie man so posiert, dass es den Fotografen gefällt.

Man könnte seitenlang darüber philosophieren, was es hieße, wenn Müller Recht bekäme. Kurzfassung: Jeder Fotograf müsste bei jedem Motiv vorher prüfen, ob eventuell irgendein Kollege schon mal ein Bild veröffentlicht hat, für das er bei ähnlichem Licht einen ähnlichen Ausschnitt gewählt hatte.

Ich erlaube mir nur kurz die Anmerkung, dass sich Biskup und Müller kennen. Die beiden haben nicht nur parallel Helmut Kohls Kanzlerschaft fotografisch dokumentiert, die zwei „Fotografen-Legenden“ haben ihre besten Werke aus dieser Zeit sogar gemeinsam im Heyne-Verlag publiziert – in einem Doppel-Bildband. Es wäre aber reine Spekulation, anzunehmen, dass der Kläger seinen Rivalen Kollegen für weniger legendär hält als sich selbst und ihm daher nicht gönnt, an dem Bücher-Schuber mitzuverdienen, der sich selbstredend vor allem aufgrund des zugkräftigen Namens Konrad R. Müller verkauft.