Vorige Woche bekam ich Post von einem Dirk aus Vlotho – ein C4-Umschlag mit der Dezember-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Euro. Der Absender wünschte mir viel Spaß beim Lesen. Diese Woche bekam ich die gleiche Post, nur war der Absender ein Reinhard aus München.
Inzwischen ergab eine Rückfrage bei diesem Dirk (Namensvetter eines seriösen, im Südwesten der Republik tätigen Pressesprechers, was die anfängliche Verwirrung noch vergrößerte), dass er das Heft bei eBay versteigert und schon vor der Bezahlung abgeschickt hatte. Der Auktionssieger benutzte meinen Namen und meine Adresse, nur der User Account hieß anders als mein echter. Es war ein furchtbar lustiges Wortspiel mit meinem Namen. Haha.
Ich hätte jetzt nichts dagegen, wenn irgendwer Dinge für mich ersteigert, die ich gebrauchen kann, sofern er sie auch bezahlt. Dummerweise brauche ich dieses Heft nicht, schon gar nicht doppelt, und das Bezahlen scheint mein selbst ernanntes Alter ego auch vergessen zu haben.
Keine Ahnung, was dieser geisteskranke Mensch im Schilde führt und was womöglich noch auf dem Postweg ist. Klar ist aber, dass er sich strafbar gemacht hat. Solche Fälle von Identitätsfälschung kommen immerhin so häufig vor, dass ebay für Betroffene eine fertige Anleitung bereithält, der zu entnehmen ist, dass es sich um Verstöße gegen § 269 StGB handelt.
Da der Vollidiot, der solche Aktionen für lustig hält, hier wahrscheinlich mitliest: Die Strafanzeige ist erstattet, die Rechtsabteilung von ebay eingeschaltet. Ich bin ich solchen Dingen humorlos. Unbeteiligte Dritte Leute zu schädigen, nur um mich zu ärgern, geht gar nicht – selbst wenn es nur um ein paar Euros geht.