Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um den meistgefürchteten, den Artikel 13, dort um Artikel 11 und unter diesem Link um Artikel 12.
Was nicht drinsteht: Upload-Filter.
Worum es nicht geht: Upload-Filter.
Worum es nicht geht: Nutzungen zu blockieren oder zu verhindern.
Worum es nicht geht: Zensur, Einschränkung der Meinungsfreiheit oder irgendeine Vorab-Kontrolle der hochgeladenen Inhalte.
Worum es nicht geht: Foren, Foto-Communities, Bildungsangebote oder irgendwelche nicht-kommerziellen Websites, auf denen User eigene Beiträge hochladen können.
Worum es nicht geht: Unmögliches oder Unzumutbares von Betreibern kleinerer und nicht-kommerzieller Plattformen zu verlangen.
Worum es geht: Uploads zu erlauben, ohne dass der Uploader Abmahnbriefe befürchten muss. „Artikel 13 für Dummies“ weiterlesen