Wozu Urheberrecht? (16) – Gema vs. Google

Die „Süddeutsche“ macht heute groß mit dem Urteil im Rechtsstreit Gema gegen Google/Youtube auf. Bernd Graff widmet sich den rechtlichen Unsicherheiten im Musik-Umfeld, Jens-Christian Rabe der so genannten Störerhaftung. Beides hätte ich gerne hier verlinkt, aber sueddeutsche.de scheint beides (noch) nicht übernommen zu haben: „Politik“ und „Kultur“  bringen ganz andere Themen.

Erfreulich an den Texten ist, dass sie nicht schwarzweiß malen und einige Details sachlich referieren, die auch mir neu waren, da Musik nicht so mein Spezialgebiet ist (mich interessieren naturgemäß vor allem die Auswirkungen urheberrechtlicher Entwicklungen auf den Journalismus).

Mir als Wirtschaftsjournalist sprang vor allem ins Auge, dass der Gema ein Betrag von einem Hundertstel Cent (!), wie ihn Youtube in Großbritannien pro Stream zahlt, zu niedrig ist. Sorry, da verstehe ich die Gema vollkommen. Genauso, wie ich Google verstehe, dass ihnen 0,6 Cent (der Höchsttarif nach Gema-Modell) ein bisschen heftig vorkommen. Um zu beurteilen, ob das eine zuviel oder das andere zuwenig ist, genügt ein Taschenrechner.

Als anerkannt angemessener Preis für den Besitz der Kopie eines Songs können 99 Cent gelten, dafür bekommt man eine legale MP3, von der man innerhalb der Familie Privatkopien nutzen darf. Selbst mit der Gema-Maximalforderung von 0,6 Cent pro Stream kommen die Nutzer aber noch billiger weg als mit dem Kauf einer MP3-Downloadlizenz, wenn der Song nicht mindestens 165-mal abgespielt wird. Bei dem britischen Tarif, den die SZ bis auf die siebte Nachkommastelle nennt, komme ich auf 8354-mal anhören.

Die Schwelle, ab der einem die Heavy Rotation, das ständige Wiederholen der gleichen musikalischen Endlosschleife, richtig auf den Geist geht, ist zwar bei jedem Menschen unterschiedlich. Aber kein Mensch hört Musik nur bei Youtube, und vermutlich wird nur ein Bekloppter ein und das selbe Stück Hunderte oder gar Tausende Male per Streaming anhören. Wenn mir ein Song derart gut gefällt, hole ich mir doch die MP3. Die Einnahmen für die Komponisten, Texter und Bands kämen also selbst bei 0,6 Cent pro Stream höchst selten über das hinaus, was sie bei einem 99-Cent-Download erhielten.  Wohl kein Künstler käme deshalb mit einem Gesamtvertrag zwischen Gema und Google in dieser (ich wiederhole: Maximal-) Höhe auf eine höhere Ausschüttung, als wenn die Nutzer die Songs bei Amazon oder Apple kaufen.

Damit zur Definition von Google als mithaftender „Störer“: Ob der Konzern wirklich nur das ist oder doch eher Anstifter, sollte man daran bemessen, wie hoch die Werbeeinnahmen sind. Diese Zahlen gehören eigentlich auf den Tisch. Längst nicht jedes Youtube-Video kommt bis dato mit Werbung daher, bei den echten Rennern kann das aber lukrativ sein. Vielleicht kann mal jemand, der bei den Tarifen der Online-Werbung à jour ist, erzählen, wie viel die Werbetreibenden für Spots auf Youtube-Seiten mit Musikclips zahlen müssen. Dann hat man eine Messlatte.

Leistung schützen? Welche Leistung?

Die Verleger sollen nach dem Willen der Bundesregierung ein Leistungsschutzrecht für ihre Online-Zeitungen erhalten.

Aber welche Leistung soll geschützt werden? Was bei den News-Aggregatoren landet – Schlagzeile, kurzer Anreißer – stammt doch von dpa.

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Ursula Piëch soll in VW-Aufsichtsrat einziehen

Von Andreas Hoenig, dpa

Augsburger Allgemeine

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Handelsblatt

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Ja, aber, Kollege Schumacher

Die hier wiedergegebenen Thesen sind zwar nicht namentlich von V.i.S.d.P.-Herausgeber Hajo Schumacher gezeichnet, dürften aber seine Meinung sein. Ein bisschen Einspruch muss sein:

1. Recht auf Internet

Wer nicht online ist, nimmt nicht am öffentlichen Leben teil und kann sich nicht demokratisch eine Meinung bilden – so einfach ist das heute. Zugangserschwerungsgesetz? Internet sperren? Das ist so absurd wie Zeitungs- oder Fernsehverbot.

Nein, so einfach ist das nicht. Nonliner nehmen sich zwar selbst etwas weg, aber mit guten Printmedien und den richtigen Radio- und Fernsehsendungen kann man sich weitaus besser informieren, als ginge man immer nur auf niveaulose oder agitatorische Websites. In der Lokalpolitik gibt es ohnehin nur eins: selber hingehen. „Ja, aber, Kollege Schumacher“ weiterlesen

Linke Piraterie bei Springer

„Die Verleger wollen für ihre Unternehmen ein bedingungsloses Grundeinkommen.“

Kollege Mario Sixtus aus Düsseldorf zum Thema „Leistungsschutzrecht für Verlage“

Wikio: „Experten“, die für 5 Euro schreiben?

Der Zynismus der modernen Ausbeuter kennt keine Schamgrenzen. Die neueste Dreistigkeit kommt aus Frankreich (bzw. Luxemburg) und nennt sich „Wikio Experts“. Der Ableger der Firma Wikio baut eigenen Content auf und sucht gerade Dumme, die für Honorärchen schreiben, für die sich selbst die für ihre Sparsamkeit bekannte Verlegerfamilie des Straubinger Tagblatts in Grund und Boden genieren würde.

Jedes Wort, das sich der schreibende „Experte“ abringt, wird – „je nach Thema und Arbeitsaufwand“, ergo nach Gutdünken des Auftraggebers – mit 0,0125 bis 0,075 € vergütet. „Wikio: „Experten“, die für 5 Euro schreiben?“ weiterlesen