Thomas G. Müller – der junge Kopf hinter der DFJV AG
Er ist Alleingeschäftsführer der Alleinaktionärin sowie Alleinvorstand des stillen Trägervereins. Diese Konstruktion macht den 33-jährigen Thomas G. Müller zur personifizierten Hauptversammlung der AG – zur wichtigsten Figur des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes AG (DFJV).
Noch vor seinem Abitur 1997 versucht sich Müller als Verleger des Jugendmagazins Esprit, bekommt aber Ärger wegen der Namensrechte. Als Mitschüler von ihm den DFJV-Vorläufer AJM gründen, ist sein Kleinverlag ist als Mitglied dabei. 1998 gründet Müller die Agentur MKM. Als Partner mit an Bord ist sein Mentor Torsten Witt, Gründer der Schüler-Verbindung Borussia, Mitglied der Landsmannschaft Thuringia und Mitarbeiter der Jungen Freiheit. Als Firmensitz der MKM dient jahrelang das „Jugendmedienzentrum“ des von Witt gegründeten Verbands Junger Journalisten Berlin-Brandenburg e.V. (VJJ) in Berlin.
Ein paar Monate später übernimmt Müller die Geschäftsführung des finanziell maroden VJJ. Mit 23 lässt er sich zum Vorsitzenden wählen. Als eine Gruppe um Witt 2004 den Vorstand des DJV Brandenburg aus dem Amt putscht, steht ihm Müller eng zur Seite. Vorübergehend springt der Rechtsreferendar als Landesgeschäftsführer ein. Laut Website des DJV Brandenburg vertritt er den Landesverband noch im Fachausschuss Junge; dies sei längst überholt, sagt Müller.
Während Müller die Sanierung des VJJ misslingt, steigt er 2005 bei Junge Medien Deutschland (JMD) auf, einem Verein, in dem auffällig viele berufsfremde CSU-Nachwuchskräfte mitmischen. Als geschäftsführendes Mitglied des zweiköpfigen „Bundespräsidiums“ mietet der Rechtsanwalt in Berlin-Mitte ein Büro als Bundesgeschäftsstelle der Organisation, die neuerdings als Deutscher Medienverband (DMV) ein Comeback sucht.
Für die DFJV AG und deren zeitweilige Schwesterfirma DFJS (Deutsche Fachjournalistenschule) fungiert seine MKM jahrelang als Hausdruckerei, 2006 hilft der Jurist bei der Gründung der Aktiengesellschaft, 2007 übernimmt er schließlich selbst die Regie.
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Auch ich bin schwerbehindert, nehme aber für mich aber nicht in Anspruch, daraus ein Recht auf Ermäßigung abzuleiten.
Tja, aber wenn ein DFJV-Mitglied von einem BJV-Mitglied behauptet, kein Journalist zu sein, dann tut der BJV nichts dagegen mit dem Argument, Journalist sei ja kein geschützter Begriff. Also bekommt der DFJV auch noch einen Freifahrtsschein der echten Journalistenvereine…
Was soll’s? Lasse redn. Kunden der DFJV AG können sich ja wohl kaum anmaßen zu beurteilen, wer Journalist ist. Sie selbst sind schließlich unfähig zu erkennen, dass sie keine Mitglieder eines Berufsverbandes sind, sondern Kunden einer Firma. Wer so rechercheinkompetent ist, der ist für mich kein Journalist.
Na wenn der das unter falschem Namen als „Rezension“ unter meine Bücher bei Amazon schreibt ist es für mich keine persönliche Meinungsäußerung, sondern ganz klar dazu gedacht, deren Absatz zu sabotieren.
Der BJV sieht das aber als Ausdruck von Presse- und Meinungsfreiheit :-(. Und Amazon löscht nur Morddrohungen. Wobei die dem Absatz nicht schaden, nur dem Ruf von Amazon.
Unglaublich, der thomas müller aus Berlin Zehlendorf, der immer mit dem Fahrrad und einem Koffer auf dem Gepäckträger zur Schule kam… Fleiß zahlt sich scheinbar aus!
Was Fleiss? Ich wurde als behinderte Journalistik-Studentin aus „seinem“ DFJV geworfen, weil ich mich beschwerte, keinen Behinderten- und Studentenrabatt zu bekommen! Hier geht es m.E. nicht um Fleiss, sondern um m.E. reine Profitgier!, ohne m.E. die Ethik und Gesundheit anderer zu achten.