DFJV: Verbandsimitat aus der Retorte

aus: BJVreport 4/2009

Aktiengesellschaft baut perfekte Kulisse im Look eines Journalistenverbandes

 

Als es vor drei Jahren darum ging, wer künftig offiziell Presseausweise ausgeben darf, riefen zwei Außenseiter-Vereine, deren Chefs niemand kannte, lauthals „wir!“: der Deutsche Presseverband (DPV) und der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV). Die Folge war zwar keine amtliche Weihe ihrer Plastikkärtchen, sondern die komplette Deregulierung des „Markts“ für Presseausweise. Geschadet hat diese Abwertung des einstmals exklusiven Dokuments den ins Geschäft drängenden Kaufleuten nicht, die Nachfrage nach den vermeintlichen Türöffnern und Rabatthelfern floriert. 

Über den Hamburger DPV berichtete der BJVreport in Heft 3/2009. Hier folgt die nicht minder irritierende Erfolgsgeschichte seiner Berliner Rivalin, einer Aktiengesellschaft.

So kann man sich irren. Axel Milberg ein Schauspieler? Der Krimimann hat als Kultur-Fachjournalist einen „deutschen Presseausweis“, begehrt damit freien Eintritt in Wien und weint sich in Thorsten Ottos Mikro aus, weil sein Geschnorre nicht auf Gegenliebe stößt. Bayern3 Die Euro-Liberale Silvana Koch-Mehrin und die Hausfrauenrevolutionärin Marie-Theres Kroetz-Relin entpuppen sich als Politik-Fachjournalistinnen, Ex-Pfanni-Konsul Otto „Otec“ Eckart als Wirtschafts-Fachjournalist. Ballermann-Vermarkterin Annette Engelhardt kapriziert sich im Fachjournalisten-Textportal auf Justiz-, Kultur- und IT-Themen.

Fachjournalismus, Fachrichtung Tourismus-PR

Schlagerproduzentin Claudia Kohde-Kilsch offeriert dort Centrecourt-Memoiren; dafür hat sie sogar eine Fachjournalisten-Fernschule absolviert.

Sich als Fachjournalist auszuweisen, liegt im Trend. Rund 10.000 einschlägige Zauberkärtchen sollen im Umlauf sein. Menschen, die vom Schreiben weder leben müssen noch könnten, schnüren in Messe-Pressezentren, beantragen Journalistenbahncards, begehren Nachlass beim Autokauf oder Einlass bei der Visite des Dalai Lama. Doch kaum jemand in Politik, Medien und Wissenschaft weiß etwas über jene aggressiv expandierende Organisation, die sich „Deutscher Fachjournalisten-Verband“ nennt, mit honorigen Namen schmückt und einen Professor emeritus als „Präsidenten“ hält. Die Erfolgsstory dieser Kapitalgesellschaft, die korrekt und vollständig DFJV Deutscher Fachjournalisten-Verband AG heißt, ist ein Lehrbeispiel dafür, was PR in diesem Land vermag, wenn sie nur mit genug Skrupellosigkeit betrieben wird – und dafür, welche Freiheiten das deutsche Handels- und Vereinsrecht gewieften Geschäftemachern gewährt.

Wichtig ist das Plastikkärtchen im Geldbeutel

Dass es sich um einen Berufsverband handelt, ist eine geschickt gestrickte Legende. Die im Oktober 2006 gegründete AG darf nicht deshalb als „Verband“ firmieren, weil kein Paragraf ihr das verbietet. Gründer von Verbänden müssen nämlich nicht die Rechtsform „e.V.“ wählen. Nun macht ein Fantasiename eine AG noch nicht zum Verband, also zu einer Interessengemeinschaft gleichberechtigter Mitglieder. Genau daran hapert es: Rechtlich haben die so genannten Mitglieder den Status von Kunden eines gewerblichen Dienstleisters. Die AG bietet ihnen nicht einmal Aktien an; sie haben daher keinen Zutritt zur Hauptversammlung.

Laut Satzung dürfen sie ein Präsidium wählen, ein Gremium mit den Befugnissen eines Frühstücksdirektoriums. Doch selbst dessen Mitglieder wurden ihnen von oben vorgesetzt. Jeder Autofahrer im ADAC hat mehr Mitspracherechte. Die Demokratie-Abstinenz funktioniert, weil das Interesse der Klientel an aktiver Teilhabe mindestens so gering ist wie beim Autoclub: Wichtig ist das Plastikkärtchen im Geldbeutel. Und der Name klingt seltsam vertraut. Außenstehende glauben bisweilen, es handle sich um einen „kleinen Bruder“ des Deutschen Journalistenverbandes.

Hegelplatz 1

Wer es sich antut, stapelweise Vereins- und Handelsregisterakten durchzuackern, lernt jedoch eine völlig andere Organisation kennen als jene, die sich im feinen Hufeland-Haus am Berliner Hegelplatz präsentiert und FAZ-Herausgeber Werner D‘Inka im Adlon als Ehrengast zum großen alljährlichen Spargelessen bittet. Schon auf halber Strecke durch den Aktenwust, der sich in knapp zwölf Jahren angesammelt hat, drängt sich der Eindruck auf: Würden sich vom Lügen die Balken biegen, käme in den Wohnungen der Hauptbeteiligten das ganze Mobiliar ins Rutschen.

Verfrühte Torten

Die Münchhausereien beginnen schon bei der Entstehungslegende der Gesellschaft. Diese feierte 2007 so frech wie werbewirksam ihr Zehnjähriges. Allerdings waren Fachjournalisten anno 1997 noch gar nicht die Zielgruppe. Der Tag wiederum, an dem die Stahnsdorfer Versicherungsagentin – pardon, Finanz-­Fachjournalistin! – Monika Gehrke bei der Deutschen Bank 50.000 Euro AG-­Stammeinlage eingezahlt hatte, lag beim Jubiläum kaum ein Jahr zurück. Damals agierte die heute ((2009)) 56-­Jährige im Namen eines frisch gegründeten Trägervereins namens „Vereinigung für Fachjournalistik“. Dessen Satzung war so formuliert, dass die vorläufige Anerkennung als gemeinnützig reine Formsache war.

AG schlüpft in Haut des ausgeweideten Vereins

Der Name, auf den Gehrke die Retorten-­AG taufte, war freilich nicht neu, son­dern bis auf das Präfix „DFJV“ identisch mit dem jenes nicht gemeinnützigen Vereins, dessen Geschicke Gehrke noch kurz zuvor unter dem Namen Monika Cyberski als „Verwaltungsratsvorsitzende“ diktiert hatte: des Deutschen Fachjournalisten-­Verbandes. Dessen Name sollte ursprünglich 1:1 auf die AG kopiert werden.

Im August 2006 nimmt die AG-Gründung ihren Lauf.

Dieses Ansinnen – vorgebracht von der formaljuristischen DFJV-­Vorsitzenden (und zeitweiligen Cyberski-­Stellvertreterin) Manuela Fabro – ging dem zuständiger Amtsrichter und Juraprofessor Peter Ries allerdings zu weit.


So kommt es, dass überall dort, wo es juristisch absolut unvermeidlich ist (Briefpapier, Impressa) korrekt der volle Name „DFJV Deutscher…“ steht, während die PR das oktroyierte Unterscheidungsmerkmal hartnäckig ignoriert. Selbst auf den Presseausweisen steht wie eh und je „Deutscher Fachjournalisten-­Verband“. Ohne Präfix, ohne „AG“. Die Servicekraft am Presse-­Counter kann somit beim besten Willen nicht erkennen, dass die offiziöse Plastikkarte von einem gewerblichen Anbieter stammt.

Zurück in den Jubiläumsherbst 2007. Das Ereignis, das sich damals tatsächlich zum zehnten Mal jährte, hätte nicht als Anlass zum Feiern getaugt: der mit Pauken und Trompeten gescheiterte erste Anlauf zur Gründung des DFJV-­Vorläufers „Allgemeiner Journalisten-­ und Medienclub“ (AJM). Es war keineswegs so, wie DFJV-­Spindoctor Thomas D. für die Fachjournalist-Jubelausgabe mit beträchtlicher Chuzpe dichtete, dass „sich sieben Journalisten 1997 zusammensetzen und sich Alternativen zu ihren bisherigen Berufsverbänden, mit denen sie äußerst unzufrieden waren, überlegten“. Es stimmt auch nicht, dass – wie in der Wikipedia steht – sieben Schülerzeitungsredakteure den AJM gegründet hätten.

1. Gründungsversuch als DJC
Der AJM-Vorstand: drei Schüler, ein junger Kaufmann

Die unbestechliche Registerakte verrät: Beteiligt waren neben Pennälern aus der Region Zehlendorf/Kleinmachnow ein junger hessischer Einzelhandelskaufmann und eine 83-­jährige Kauffrau im Ruhestand.

Der – eigentlich überflüssige – Aufsichtsrat

Den endgültigen Segen des Rechtspflegers bekam der Verein nach peinlichen Fehlern…

…die nicht einmal alle auffielen, etwa dass diese Unterschrift ganz bestimmt nicht die des Vorsitzenden ist (s.o.)…

…erst 1998. Wochen später kassierte er die erste Abmahnung wegen der illegalen Vermarktung von Plagiaten des bundeseinheitlichen Presseausweises.

Schnell hatte der AJM schlechte Presse.

Als Vorstandssprecher D. seine PR-­Ente zum Jubiläum lancierte, führte der diesen Wurzeln entsprungene Original-­DFJV längst ein virtuelles Dasein als blutleeres Vereinsgerippe mit dem Namen „DFJV 1997 e.V.“.

Ein Verein, der keine Mitglieder mehr haben wollte: DFJV 1997 e.V.

Dieses wurde im November 2007 endgültig beerdigt – bei einer nur fünf Minuten währenden „Mitgliederversammlung“, deren Teilnehmerzahl der Protokollführer geflissentlich verschwieg. Der heutige Leiter Public Affairs, damals in Personalunion Vorstand von Alt-­Verein und Neu-­AG, war der einzige erwähnte Anwesende. Die weitgehend rechtlosen normalen Mitglieder waren längst per Direktmailing in die Kundenkartei der AG komplimentiert worden oder ausgetreten.

So macht man Mitglieder zu Kunden: Formbrief für den „Übertritt“ zur AG

Dass es sich bei den beiden DFJVs um zwei strikt getrennte Körperschaften handelte, die gut ein Jahr lang nebeneinander existierten, hinderte D. nicht daran, den Vorgang als Umwandlung darzustellen und dies auch noch mit dem Ethik-­Buzzword „Corporate Governance“ zu verbrämen. Dass er sich dabei nicht etwa in den Fallstricken des Juristenjargons verheddert hatte, dokumentierte der Historiker in einem Schreiben ans Amtsgericht. In einer Replik auf den Protestbrief eines Mitgliedes, das nicht zur AG wechseln wollte, legt D. dar, die Transaktion erfolge im Wege der Singularsukzession, die im Klartext das genaue Gegenteil einer Umwandlung ist: Für jeden Vertrag, für jede einzelne Rechtsbeziehung musste die Übertragung getrennt vereinbart werden, damit sich die AG ins Kostüm des obsoleten Vereins zwängen konnte.

Wer sich für die §§ interessiert…

Schon der DFJV e.V. mit seinem unter Kuratel des Verwaltungsrats stehenden Noname-­Marionettenvorstand sowie bekannteren Nichtmitgliedern wie der omnipräsenten Münchner Schulungsunternehmerin Gabriele Hooffacker als „Vorstandsbeisitzer“ entsprach kaum den landläufigen Vorstellungen von einem kollegialen Berufsverband.

Der Verwaltungsrat hatte allein das Sagen im e.V.

Das neue Service-­Unternehmen mit vorgeschobener Verbandskulisse bot den Gründern nun endgültig alle Möglichkeiten, nach Belieben zu schalten und zu walten und das zahlende Publikum mit Leistungen abzuspeisen, die nicht viel kosten. So erfand die AG ein Selbstbedienungsportal zur Textvermarktung, das schnell mit so vielen unbeholfenen Einträgen gefüllt war, dass eventuelle Perlen unweigerlich im Rauschen untergehen. Auf die Qualität schaut offensichtlich niemand.

Anleitung zum Schnellreichwerden? Eine Million Euro Honorar für 68 Zeichen konnte ein Scherzkeks fordern, es merkte keiner.

Die dröge Hauspostille „Fachjournalist“ nutzt die Nachfrage von jungen Kommunikationswissenschaftlern nach Publikationsmöglichkeiten, um billig Seiten zu füllen. Nicht einmal die Liste der 400 „Kooperationspartner“, bei denen Inhaber des DFJV-­Presseausweises Sonderkonditionen erhalten sollen, wird gepflegt. So fand sich darin noch im Juli 2009 die Firma DaimlerChrysler. Und bei manchem Anbieter steht, dass der DFJV-Mitgliedsausweis allein noch lange nicht zum Rabatt verhilft.

Mehr Mühe investiert die AG in ihre Präsenz an den Medien-Studiengängen. Sie sponsort kleine Forschungsprojekte und hilft Professoren beim Edieren von Fachbüchern, die der UVK-­Verlag mit dem Label „Deutscher Fachjournalisten-­Verband“ versieht. Dank dieses Reputationsmanagements sammelt der DFJV im akademischen Markt so viele Punkte, dass kaum jemand auf die Idee kommt, hinter der blitzenden Fassade könnte es weniger idealistisch zugehen.

Dabei gäbe es viel zu entdecken. So hat der Trägerverein, der „nicht operativ tätig“ ist, nach der AG-­Gründung kräftig mit Beteiligungen jongliert. Vereinschefin Monika Gehrke (56), die kurz zuvor den Namen Cyberski abgelegt hatte, kaufte dem DFJV-Gründer Alex Tiberius (31), der 2002 seinen Familiennamen Cyberski ab-­ und sich den Rufnamen Victor zugelegt hatte, dessen Holding Nestor Assets GmbH ab, deren einziges Asset die Deutsche Fachjournalisten-­Schule GmbH war. (Warum die Cyberskis nicht mehr Cyberski heißen und ob es sich um Mutter und Sohn handelt, fällt unter den Datenschutz.)

Das Märchen vom DFJV als Initiator der Schule

Nächster Schritt war die Sitzverlegung der Holding samt Trägerverein über die Berlin-­Brandenburger Grenze. Die „Vereinigung“ für Fachjournalistik hieß nun „Gesellschaft“, taufte die Nestor um in „GFF VerwaltungsgmbH“ und verleibte ihr die DFJV AG ein. Fernschule und Scheinverband wurden Schwestern, passend zu der PR-Erfindung, der DFJV habe die (von Vereinsgründer Tiberius auf eigene Rechnung lancierte) DFJS „gegründet“ oder „initiiert“. Mittlerweile gehört der Fernunterrichtsanbieter als „Freie Journalistenschule“ dem DFJV-Mitbegründer René Teichmann.

Alle Deals wurden sehr diskret abgewickelt. In öffentlich einsehbaren Urkunden stehen keine Kaufpreise. Als Cyberski juniors alter Bekannter Thomas Gerald Müller aus Kleinmachnow, Drucksachen-Spezialist und nebenberuflicher Rechtsanwalt, 2007 Cyberski senior als Herrscher über Trägerverein, GFF und DFJV ablöste, nahm die Intransparenz noch zu: Die Firmengruppe nimmt Ausnahmeregeln für Kleinunternehmer in Anspruch, die das Geschäftsführersalär ebenso unter Datenschutz stellen wie die Gewinn-­ und Verlustrechnung.

Die im Bundesanzeiger nachlesbaren Bilanzen geben keinen Aufschluss, wieviel Geld hereinkommt und ausgegeben wird. Die Summen sind tiefschwarz: Ende 2008 betrug das Eigenkapital der mit 50.000 Euro gestarteten AG rund 274.000 Euro, der Bilanzgewinn lag bei 219.000 Euro. Allerdings müssten sich die Einnahmen bei fast 10.000 Beitragszahlern der Millionengrenze nähern.

Wohin die Differenz fließt – mit Büromiete, Porto, Gehältern und Steuern ist die Diskrepanz nicht zu erklären – weiß nur ein kleiner Kreis. Dazu zählen Thomas D. und seine junge Nachfolgerin als DFJV-­Alleinvorstand, Stefanie Severin, und natürlich der per Beherrschungsvertrag über die AG regierende GFF-­Chef Müller, der auch über den dornröschenhaften Trägerverein wacht – einen Club von DFJV-­Insidern und -­Freunden. Von ihm als wandelnder 1-Mann-­Hauptversammlung ist selbst der Aufsichtsratsvorsitzende Heinrich Ackermann abhängig, ein Banker mit Liechtenstein-­Erfahrung und alter Bekannter der Gründerfamilie.

Ackermann war neben anderen DFJV-­Größen im Team, als die Cyberskis 2001 den Deutschen Manager-­Verband (DMV) konstituierten: einen obskuren New-­Economy-­Kreis, der bis zu seinem Ende als „Deutsche Gesellschaft für Unternehmensführung“ (DeGUf) vor allem der Profilierung der Studiosi Cyberski/Tiberius und Teichmann diente. Die Runde war nicht zimperlich bei der Auswahl ihrer Mitstreiter. So signierte nicht nur der spätere DFJV-­Vize Gerd O. Winkler alias Oliver Graf von Wurmbrand-­Stuppach die Gründungsurkunde, sondern auch, mit frappierend ähnlicher Handschrift, ein Oliver Graf von Burghausen. Diese Adelssippe ist seit dem 12. Jahrhundert ausgestorben.

Gründungsurkunde des Deutschen Manager-Verbandes e.V. (2001)

Formal haben Teichmann und Tiberius mit der AG nichts (mehr) zu tun. Aber sie sind nicht weit weg. Schulchef Teichmann flunkert sich rückwirkend hoch zum Ex-­Chefredakteur des Fach­journalist, bei dem er nur drei Hefte als „Schriftleiter“ verantwortete.

AJM-Gründungsvorsitzender René Teichmann: Chefredakteur von 2001 bis 2005?
Impressum Fachjournalist Nr. 8 von 2003: Kein Chefredakteur Teichmann

Mastermind Tiberius ist neuerdings Unternehmensberater mit Doktortitel und eigener Aktiengesellschaft namens Foucault-Hemmersteen, die ein virtuelles Büro ohne Telefonnummer besitzt und keinerlei Referenzkunden nennt. Dass er sich mit vertrackten Firmen- und Vereinskonstruktionen auskennt, ist unbestreitbar. Sollte es noch Querbeziehungen in sein früheres Wirkungsfeld geben, kann er gelassen bleiben: Dort herrscht größte Diskretion. Und es wäre auch nicht strafbar. Allenfalls lukrativ.

Anmerkung des Verfassers (Oktober 2011):

Nachdem dieser Text im August 2009 erschienen war, meldeten sich zwei Rechtsanwälte bei mir bzw. beim Verleger und beim Herausgeber des BJVreport. Den einen Fall habe ich hier beschrieben. Der zweite Brief stammte vom Anwalt der Foucault-Hemmersteen AG; der Name dieses Juristen war mir bereits im Zusammenhang mit dem DFJV geläufig. Der Anwalt monierte, ich hätte behauptet, „Herr Dr. Tiberius sei Eigentümer meiner Mandantin“. So hatte ich das zwar nicht geschrieben, aber ich ergänze hiermit gerne, dass es sich bei der Foucault-Hemmersteen AG, die zum Zeitpunkt der Recherche ausweislich ihrer eigenen Webpräsenz voll auf die Person Victor Tiberius zugeschnitten war, um „kein Ein-Mann-Unternehmen“ handelt. Laut Anwalt war Tiberius Minderheitsaktionär. (Im Handelsregister lag keine Aktionärsliste vor, die Namen weiterer Aktionäre nannte auch der Anwalt nicht.)

Bemerkenswert fand ich jedenfalls die Schlussfolgerung, mittels derer der Anwalt mir daraus einen Strick zu drehen (d.h. einen erheblichen Teil meines Honorars, nämlich 651,80 Euro, via Abmahngebühr abzuschöpfen) trachtete:

„Durch die falsche Behauptung wird meine Mandantin in ihrem Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt. Die Behauptung berührt den sozialen Geltungsanspruch meiner Mandantin.“

Dann warf der Herr Advokat noch den putzigen Begriff „ehrrührig“ (also nicht: ehrenrührig) auf den Tisch.

Seine Mandantin, nur noch mal der Klarheit halber, war die Aktiengesellschaft, also eine juristische Person. Deren Gefühle möchte ich unter keinen Umständen verletzen, nicht dass sie am Ende eine Therapie benötigt. Ich hätte es bis dahin abwegig gefunden, dass es der Person Mandantin peinlich sein könnte, wenn meine Leser denken, der Laden gehöre Herrn Tiberius, ihrem Gründer (stimmt auch nicht ganz, denn es war eine Vorratsgesellschaft, die umfirmiert und sitzverlegt wurde).

Noch mal zum Mitdenken: Eine AG distanziert sich von ihrem alleinvertretungsberechtigten Vorstand. Da kommt kein Kabarettist drauf, auf sowas. Des weiteren legte der Anwalt Wert auf die Feststellung, dass keine „Querverbindungen“ zwischen seiner Mandantin und der DFJV AG bestünden. Das hatte ich gar nicht behauptet (siehe oben).

Amüsant finde ich indessen, dass noch zu einem späteren Zeitpunkt in der DFJV-Geschäftsstelle eine Mitarbeiterin gearbeitet, gejobbt oder ausgeholfen hat, deren Handschrift frappierend der von Manuela Fabro gleicht, der mit Tiberius befreundeten früheren DFJV-e.V.- Vorsitzenden. Das muss Zufall sein.

 

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