Ohne Vorfahrtsstraßen erreicht Kauferings Feuerwehr fast ein Drittel der bewohnten Fläche nicht mehr innerhalb der gesetzlichen 10-Minuten-Frist. Dies war im Rathaus bekannt, als die Vorfahrtsschilder nördlich der Haidenbucherstraße abmontiert wurden.
Wenn ein Notruf eingeht, bleiben der Freiwilligen Feuerwehr genau zehn Minuten Zeit, den Einsatzort zu erreichen – länger darf es nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz nicht dauern. Von diesen 10 Minuten hat der Disponent der Leitstelle 90 Sekunden Zeit für die Alarmierung. Die Feuerwehrleute haben dann fünf Minuten, um alles stehen und liegen zu lassen oder nachts aufzustehen, ins Feuerwehrhaus zu fahren, sich umziehen und die Fahrzeuge besetzen. Die restlichen dreieinhalb Minuten müssen reichen, vom Feuerwehrhaus mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort zu kommen.
Natürlich wird kein Kommandant bestraft, wenn seine Leute es aufgrund schlechter Witterung oder der Verkehrslage nicht immer innerhalb dieser so genannten Hilfsfrist schaffen. Die Vorgabe ist jedoch Grundlage der Standortplanung. Die Gebäude der Feuerwehr müssen an Stellen errichtet werden, von denen aus sie in der Regel mit diesen zehn Minuten auskommen. Und natürlich dürfen die Kommunen diese Bestimmung nicht durch unbedachte Beschlüsse konterkarieren.
Zu 100 Prozent war dies in Kaufering schon 2015, also vor Ausweisung der neuen Tempo-30-Zonen, nicht drin. Der so genannte Abdeckungsgrad – das ist der Teil der bebauten Fläche, die innerhalb der Hilfsfrist erreichbar ist – lag laut einem Gutachten damals bei 82,7 Prozent. In einem Sechstel Kauferings war also das Risiko, im Brandfall nicht schnell genug Hilfe zu bekommen, eigentlich zu hoch. „Tempo-30-Zonen bremsen Rettungsdienste aus“ weiterlesen