Artikel 12 für Dummies

Wer diese Seite liest, hat wahrscheinlich einen Link auf Facebook oder Twitter angeklickt und möchte wissen, was es mit den drei furchtbar schrecklichen Artikeln der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt auf sich hat. Hier geht es um Artikel 12, also die Verlegerbeteiligung an Einnahmen von Verwertungsgesellschaften, dort um Artikel 11 und unter diesem Link um Artikel 13.

Was nicht drinsteht: dass Autoren „wieder (fast) die Hälfte“ der Tantiemen an die Verlage abgeben sollen.

Was Artikel 12 wirklich ist: eine Kann-Bestimmung, die es den nationalen Gesetzgebern erlaubt, eine früher im jeweiligen Land zulässige Verlegerbeteiligung wieder zu gestatten.

Was es mit der Hälfte der Tantiemen auf sich hat: Dieser hohe Verlegeranteil geht auf die VG Wissenschaft zurück, die 1978 mit der VG Wort fusionierte und danach in deren neuer Abteilung Wissenschaft aufging. Laut deren Verteilungsplan bekamen die Fachverlage 50 Prozent der Ausschüttung, während den Publikumsverlagen 30 Prozent zustanden. Infolge des bis zum BGH geführten Rechtsstreits zwischen dem Fachautor Martin Vogel und der VG Wort entscheiden die Autoren zur Zeit selbst, ob sie einer Verlegerbeteiligung überhaupt zustimmen. Im Online-Bereich (METIS) ist dieser mögliche Anteil von 40 auf 30 Prozent gesenkt worden, soweit der Text nicht hinter einer Bezahlschranke liegt; er entspricht nun dem traditionellen Anteil bei Presse und Belletristik.

Welche Verlage in der VG Wort überhaupt mit am Tisch sitzen: Belletristik- Verlage, Fachverlage, Bühnenverlage.

Wer nicht mit am Tisch sitzt: Verleger von Tageszeitungen und Publikumszeitschriften, Rundfunkanstalten, Privatsender. „Artikel 12 für Dummies“ weiterlesen

Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt

Im vorigen Blogpost habe ich mich mit der Berliner Demo gegen die neue Urheberrechtsrichtlinie befasst. Hier möchte ich ergänzend Hintergründe liefern, die helfen, zu verstehen, worum es wirklich geht, warum manche „Experten“ mit Vorsicht zu genießen sind und warum ich der Ansicht bin, dass die geschätzten Freischreiber mit ihrer kompromisslosen Ablehnung von Artikel 12 den Urhebern keinen Gefallen tun. 

Es mag banal klingen, ist es aber nicht: Der beste Ausgangspunkt ist natürlich das Studium der Originalquelle (Richtlinientext als PDF). Man merkt den Veröffentlichungen über die Urheberrechtsrichtlinie an, dass viele Autoren sich die Zeit dafür nicht genommen haben oder in der seit dem 16. Februar kursierenden Kompromiss-Fassung mit drei weißen und einer grünen Spalte den Überblick verloren haben. Die hier oben verlinkte Version ist quasi netto, enthält also nur noch den zur Abstimmung stehenden Text ohne die Änderungshistorie mit den von Parlament, Kommission und Rat eingebrachten Streichungen und Ergänzungen.

Da nicht jeder das Juristenenglisch auf Anhieb versteht, empfehle ich jedem, der mitreden oder sich zum Thema äußern möchte, dieses Papier (PDF) des Stuttgarter Musikers und Produzenten Markus Hassold. Markus ist nicht nur Profi-Drummer, sondern studierter Jurist mit Spezialgebiet Urheberrecht. Markus dröselt ganz genau auf, für wen die Vorschriften überhaupt gelten sollen und wen sie nicht betreffen, und bringt in seiner Kritik an der Kritik das ganze Gebäude an Halbwahrheiten zum Einsturz, das vielen Leuten Angst macht. Wichtig sind die Anmerkungen zu Artikel 2 (Definitionen und Abgrenzungen) und 9a (erweiterte Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften).

Uploader dürfen mit Richtlinie mehr als ohne

Damit wird klar, dass Artikel 13 das Ziel hat, gleichermaßen die Interessen der Urheber und der „Uploader“ zu schützen und nicht etwa Veröffentlichungen zu verhindern oder gar eine Zensur-Infrastruktur zu schaffen, wie der bösartigste, absurdeste und am hartnäckigsten wiederholte Vorwurf lautet. Die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu Art. 13 hat außerdem die GEMA sehr allgemeinverständlich beantwortet – und entgegen landläufigen Gerüchten ist diese Verwertungsgesellschaft tatsächlich keine Organisation, die Urheber ausbeutet, sondern im Gegenteil deren treuhänderischer Inkassoverein. Die GEMA kämpft dafür, dass die Schöpfer von Musik fair vergütet werden, wenn ihre Songs gespielt, heruntergeladen oder gestreamt werden. 87 Prozent der Mitglieder sind Komponisten und Textdichter, der Rest sind Musikverleger und Erben verstorbener Urheber.  „Was die Urheberrechtsrichtlinie wirklich bringt“ weiterlesen

Freischreiber wollen antiquiertes Urheberrecht behalten

Zugegeben: Die Überschrift dieses Blogposts ist provokant. Wie sehr sich die Adressaten provoziert fühlen, haben sie gestern auf Twitter gezeigt. Denn dieser Text war im Entwurf eigentlich fertig (und zu lang). Ich wollte ihn noch von jemandem mit juristischem Background gegenlesen lassen und hatte ihn deshalb mit Passwort geschützt. Nur die Überschrift war bereits zu sehen. Schon diese brachte den/die Twitterer/in vom Dienst so aus dem Häuschen, dass er/sie einen Screenshot davon online stellte. Nun ja. 

Wieso behaupte ich, der Berufsverband freier Journalisten wolle ein antiquiertes Urheberrecht behalten? Es ist der logische Schluss aus der Tatsache, dass die Freischreiber für diesen Samstag zur Teilnahme an einer Demonstration aufgerufen haben, die das Ziel hat, die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie in toto zu verhindern. Und als antiquiert galt das in dem Fall weiter gültige jetzige Recht ja schon vor Beginn des Reformprozesses von fünf Jahren; das war so ziemlich das Einzige, worin sich alle Beteiligten einig waren. Ergo: Wer das Neue ablehnt, will das Alte behalten – auch wenn er das dann nicht hören mag.

Primär richtet sich der Protest am 2. März gegen den von Youtubern aus Unkenntnis (!) gefürchteten und von Musikschaffenden heiß ersehnten Artikel 13, der Google und Facebook zwingen würde, Urheber wie Komponisten, Textdichter, Fotografen und Karikaturisten an den Gewinnen von Plattformen wie YouTube und Instagram fair zu beteiligen (siehe unten). Die Freischreiber stört vor allem Artikel 12, der es dem deutschen Gesetzgeber erlauben würde, eine Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu gestatten. Beide Artikel liegen seit dem 16. Februar in einer finalen Beschlussvorlage vor, die aus Sicht aller anderen Urheberverbände nicht optimal ist, aber akzeptabel. Nachverhandlungen sind jetzt nicht mehr möglich, denn der Trilog ist ja beendet. Daher kann das Parlament dem mühsam errungenen Kompromiss jetzt nur noch in Gänze zustimmen oder ihn in Gänze verwerfen.

Platzt der Kompromiss, wie die Freischreiber es wollen, wären auch Verbesserungen beim Urhebervertragsrecht perdu (Artikel -14, 14, 15 und 16, mehr dazu bei Markus Hassold / PDF ab S. 18 ), an dem für Journalisten weitaus mehr hängt als an den Tantiemen-Ausschüttungen aus der Wahrnehmung von Zweitnutzungsrechten. Und es wäre naiv zu erwarten, dass das nächste Parlament mit der nächsten Kommission und dem dann amtierenden Rat rasch einen neuen Anlauf starten würde, mit dessen Resultat dann alle glücklich sind. Sollte die Richtlinie jetzt kippen, wird sich in Brüssel und Straßburg so schnell niemand mehr die Finger am Urheberrecht verbrennen wollen. Deshalb ist die überwältigende Mehrheit der deutschen Berufsverbände von Urhebern und aufführenden Künstlern  für die Verabschiedung des ausgehandelten Kompromisses.

Damit sich alle Interessierten (incl. Freischreiber-Mitglieder) ein eigenes Bild davon machen können, welche Urheberorganisationen, Autorenverbände, Gewerkschaften, Künstlervertretungen FÜR die Richtlinie sind und warum, habe ich die Liste der Mitglieder der Initiative Urheberrecht hierherkopiert. Klickt auf die Logos und informiert Euch, wie die Angehörigen verschiedener Kreativberufe die Sache sehen. Lest Statements, fragt die Aktiven, streitet Euch meinetwegen mit ihnen, aber hört ihnen zu und haut ihnen keine Zitate der üblichen Verdächtigen um die Ohren, denn die haben sie schon x-mal gehört.

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Echokammern sind nicht harmlos

Carta lässt den Nachwuchs-Kommunikationswissenschaftler Ben Thies über den „Mythos Filterblase“ sinnieren. der Digital Native vermisst die empirische Evidenz für dieses Phänomen. Der Beitrag hat eine fundierte Replik verdient, die über die 1500 Zeichen hinausgeht, die ein Kommentar bei Carta haben darf. Deshalb habe ich dort nach hier verwiesen. Meine These: Es geht nicht um Filter-Algorithmen, sondern um Menschen – die Meinungsführer in den Echokammern. Dass deren Wirken sich der EMpirie entzieht, macht es nicht irrelevant.

„Dass sie (die Filteralgorithmen) eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, da sie Nutzern eine ganz bestimmte Realität diktieren, kann nur dann der Fall sein, wenn wir die Gesellschaft davor als gefährdet durch ein Diktat der Funk- und Printmedien betrachten.“

Ben Thies

Lieber Ben Thies,

das ist zu kurz gesprungen. Filteralgorithmen stellen eine Gefahr für die Gesellschaft dar, aber sie diktieren den Nutzern ebenso wenig etwas, wie dies die Funk- und Printmedien konnten. Sie sind der Einstieg, ein Anfang.

Die Gefahr hängt also nicht damit zusammen, dass man seiner Filterblase nicht mehr entkommen könnte, wenn man sich einmal in ihr häuslich eingerichtet hat. Sie liegt in dem sozialpsychologischen Belohnungssystem, in das sie instabile oder verunsicherte Menschen hineinziehen. Die Metapher der Echokammer ist insofern die wichtigere und richtigere, und darum sollten wir uns auf sie konzentrieren: Die Filterblase sorgt als Positivauswahl nur für einen steten Zustrom an vermeintlichen Neuigkeiten, die einem ins Weltbild passen. Sie verhindert nicht den Zustrom an diesem Weltbild widersprechenden Nachrichten. Diese kommen durchaus noch beim Rezipienten an – allerdings meist auf Umwegen, mit entsprechenden Stille-Post-Effekten, wobei der Bias beabsichtigt sein kann oder unbewusst hineingebracht wird.

Die Resonanz in der Echokammer, die den sprichwörtlichen Bürgermeister von Wesel zum Esel macht, unterscheidet sich grundlegend von einem Aussieben des Inputs nach Nutzervorlieben. Bei Letzterem geht es nur um Aufmerksamkeitsmanagement, also eine Relevanzfilterung, bei ersterem um die Einordnung des für relevant befundenen Inputs auf einer Gut-Böse- oder einer Wahrheitsskala. Die Filterblase ist ein algorithmisches Konstrukt, die Echokammer ein menschliches Phänomen. „Echokammern sind nicht harmlos“ weiterlesen

Jetzt mal konkret, Herr Hammerschmitt!

Manchmal weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll über meine Urheber-Genossen. Schön ist, dass sich jetzt mehr Kolleginnen und Kollegen denn je dafür interessieren, stimmberechtigte Mitglieder in dem Verein zu werden, dessen Schecks und Überweisungen sie immer gerne entgegen genommen haben. Der Vorstand der VG Wort bekommt bei seiner Sitzung diese Woche einen imposanten Stapel Anträge auf den Tisch, deren Annahme in fast allen Fällen reine Formsache sein dürfte. Journalisten, Drehbuchautoren, Schriftsteller, Übersetzer wollen mitreden, und wenn mein Eindruck mich nicht täuscht, kommt es dabei zu einer spürbaren Verjüngung unserer Mitgliedschaft. Dies ist nicht zuletzt deshalb schön, weil wir Ehrenamtlichen dafür die Vorarbeit geleistet haben, indem wir vor Jahren eine drastische Senkung der Eintrittshürde angeregt und durchgesetzt haben. Wir haben die Partizipationsmöglichkeiten für viele hauptberufliche Wortkünstler verbessert, die früher keinen barrierefreien Zutritt zur Mitgliederversammlung hatten (sie brauchten ein Delegiertenmandat von der Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten) und nicht für Ämter kandidieren konnten.

Weniger schön ist, dass etliche Urheber auf Durchzug schalten, wenn Informationen aus der vermeintlich falschen Richtung auf sie einprasseln, sie sich aber dank ihres neu erworbenen Halbwissens bemüßigt fühlen, mit ihren Gedanken bereits an die Öffentlichkeit zu gehen – ganz egal, wie weit ihr Erkenntnisprozess denn nun gereift ist. „Jetzt mal konkret, Herr Hammerschmitt!“ weiterlesen